Full text: Die obligatorische Krankenversicherung

566 VIERTER TEIL 
auf Kosten der Versicherungspflichtigen erzielen müssten. Eine 
für den Versicherungsträger gewinnbringende Tätigkeit ist mit 
den Aufgaben der Krankenversicherung als Einrichtung der 
Volksgesundheit unvereinbar. Statt zu Mehrleistungen verwendet 
zu werden, würden die Überschüsse vom Versicherungsträger 
beansprucht sein. Die privaten Versicherungsgesellschaften ver- 
wenden einen Teil der Beiträge für Werbezwecke und steigern 
dadurch das Beitragserfordernis. Sie bieten Versicherten und 
deren Arbeitgebern keine Gelegenheit zur Mitwirkung an der 
Verwaltung des Versicherungsbetriebes. Selbst wenn. die Ver- 
sicherungsgesellschaften sich Versicherungsvereinen auf Gegen- 
seitigkeit nähern, steht die grosse Zahl der Mitglieder einer wahren 
demokratischen Geschäftsführung im Wege. Die obligatorische 
Krankenversicherung, welche die Arbeitnehmer zur Selbstver- 
waltung erziehen soll, verliert den grössten Teil ihres sozialen 
Erziehungswertes. 
Nur in Grossbritannien wirken gewisse private Versicherungs- 
gesellschaften bei der obligatorischen Krankenversicherung un- 
mittelbar mit, indem sie neben den auf Gewinn gerichteten 
Versicherungszweigen besondere Gegenseitigkeitsvereine gründen. 
die nicht auf Gewinn gerichtet sind. 
SELBSTVERWALTUNG DURCH DIE BETEILIGTEN 
In der Regel geniessen die Versicherungsträger das Recht der 
Selbstverwaltung. Mit Ausnahme des bulgarischen Sozialver- 
sicherungsfonds und der japanischen Versicherungsämter werden 
alle anderen Träger der obligatorischen Krankenversicherung 
von den Beteiligten verwaltet ; Versicherte und deren Arbeitgeber, 
manchmal auch Vertreter öffentlicher Behörden, wirken an der 
Verwaltung der Versicherung mit. 
Die Verwaltung der Versicherungsträger durch die Versicherten 
ergibt sich zwangsläufig, sobald man erkannt hat, dass die Beiträge 
der Versicherten und der Arbeitgeber aus dem Lohn stammen. 
Die Beteiligung der Versicherten ergibt sich ferner daraus, dass 
die Anspruchsberechtigten ein besonderes Interesse an einem 
guten Versicherungsbetrieb und an der Stetigkeit der Finanz- 
gebarung, von der die regelmässige Deckung der Wagnisse abhängt, 
haben. Die Beteiligung der Versicherten schärft ihr Verant- 
wortungsgefühl und führt zu einer gegenseitigen Beaufsichtigung,
	        
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