Full text : Die obligatorische Krankenversicherung

566 VIERTER TEIL

auf Kosten der Versicherungspflichtigen erzielen müssten. Eine
für den Versicherungsträger gewinnbringende Tätigkeit ist mit
den Aufgaben der Krankenversicherung als Einrichtung der
Volksgesundheit unvereinbar. Statt zu Mehrleistungen verwendet
zu werden, würden die Überschüsse vom Versicherungsträger
beansprucht sein. Die privaten Versicherungsgesellschaften verwenden
 einen Teil der Beiträge für Werbezwecke und steigern
dadurch das Beitragserfordernis. Sie bieten Versicherten und
deren Arbeitgebern keine Gelegenheit zur Mitwirkung an der
Verwaltung des Versicherungsbetriebes. Selbst wenn. die Versicherungsgesellschaften
 sich Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit
 nähern, steht die grosse Zahl der Mitglieder einer wahren
demokratischen Geschäftsführung im Wege. Die obligatorische
Krankenversicherung, welche die Arbeitnehmer zur Selbstverwaltung
 erziehen soll, verliert den grössten Teil ihres sozialen
Erziehungswertes.
Nur in Grossbritannien wirken gewisse private Versicherungsgesellschaften
 bei der obligatorischen Krankenversicherung unmittelbar
 mit, indem sie neben den auf Gewinn gerichteten
Versicherungszweigen besondere Gegenseitigkeitsvereine gründen.
die nicht auf Gewinn gerichtet sind.

SELBSTVERWALTUNG DURCH DIE BETEILIGTEN

In der Regel geniessen die Versicherungsträger das Recht der
Selbstverwaltung. Mit Ausnahme des bulgarischen Sozialversicherungsfonds
 und der japanischen Versicherungsämter werden
alle anderen Träger der obligatorischen Krankenversicherung
von den Beteiligten verwaltet ; Versicherte und deren Arbeitgeber,
manchmal auch Vertreter öffentlicher Behörden, wirken an der
Verwaltung der Versicherung mit.
Die Verwaltung der Versicherungsträger durch die Versicherten
ergibt sich zwangsläufig, sobald man erkannt hat, dass die Beiträge
der Versicherten und der Arbeitgeber aus dem Lohn stammen.
Die Beteiligung der Versicherten ergibt sich ferner daraus, dass
die Anspruchsberechtigten ein besonderes Interesse an einem
guten Versicherungsbetrieb und an der Stetigkeit der Finanzgebarung,
 von der die regelmässige Deckung der Wagnisse abhängt,
haben. Die Beteiligung der Versicherten schärft ihr Verantwortungsgefühl
 und führt zu einer gegenseitigen Beaufsichtigung,
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.