DIE VERSICHERUNGSTRÄGER 679
Bezirksknappschaften, sowie durch besondere Krankenkassen ($ 6, 7 u. 9
jes Reichsknappschaftsgesetzes).
Die Errichtung der Reichsknappschaft erfolgt auf Grund der von ihr
orlassenen und vom Reichsarbeitsminister genehmigten Satzung ($ 11,
12). Die Bezirksknappschaften und die besonderen Krankenkassen er-
richtet die Reichsknappschaft ($ 9). Sonderkassen dürfen nur unter
folgenden Bedingungen errichtet werden :
ii. wenn die Einrichtung einer einzigen Krankenkasse für den ganzen
Bezirk. wegen besonderer wirtschaftlicher Bedingungen oder wegen der
weiten Entfernung des Betriebes vom Sitze der Bezirksknappschaft er-
hebliche Schwierigkeiten verursachen würde ;
2, wenn durch die Zahl der im Kassenbezirk regelmässig beschäftigten
Versicherten ihre dauernde Leistungsfähigkeit ausreichend sichergestellt
erscheint ;
3. wenn die Leistungsfähigkeit der Bezirksknappschaft durch die
Errichtung nicht gefährdet wird ;
4. wenn die Mehrheit der versicherten Betriebsangehörigen, die Mehr-
heit der Arbeitgeber und die Mehrheit der Vertreter der Betriebsange-
hörigen, die hierüber geheim abstimmen, zustimmen ($ 18).
Die Verwaltung der Bezirksknappschaft führen, unter Mitwirkung von
Knappschafesältesten und Angestelltenältesten,‘ der Bezirksvorstand. sowie
die Abteilungsvorstände und die Bezirksversammlungen für Arbeiter-
und Angestelltenangelegenheiten ($ 165).
Die Knappschaftsältesten werden innerhalb von Sprengelwahlgruppen
von den volljährigen versicherten Arbeitern, welche die bürgerlichen
Ehrenrechte haben, in geheimer und unmittelbarer Abstimmung nach
den Grundsätzen der Verhältniswahl aus ihrer Mitte gewählt. Die Knapp-
schaftsältesten haben im allgemeinen das Recht und die Pflicht, die Be-
folgung der Satzungen und der Sondervorschriften durch die versicherten
Arbeiter zu überwachen und die Rechte der Arbeiter gegenüber der Reichs-
knappschaft wahrzunehmen ($ 167).
Die Organe bestehen je zu ?/; aus Vertretern der Arbeitgeber und je zu
/, aus Vertretern der Versicherten ($ 169). .
Die Vertreter der Arbeitgeber in der Bezirksversammlung und ihre
Ersatzmänner werden von den Arbeitgebern aus deren Mitte, die Vertreter
der Versicherten und ihre Ersatzmänner von den Knappschaftsältesten
and Angestelltenältesten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl aus
deren Mitte gewählt ($ 177).
Mindestens ?/, der Versichertenvertreter müssen Knappschaftsälteste
oder Angestelltenälteste sein ($ 171). Die Bezirksversammlung hat
folgende Aufgaben ! .
1. Wahl der Vertreter zur Hauptversammlung der Reichsknappschaft ;
2, Erlass und Änderung der Sondervorschriften ; 3. Wahl eines Aus-
schusses zur Prüfung und Abnahme der Krankenkassenjahresrechnung
($ 178). .
Die Anstellungsverhältnisse der Angestellten der Reichsknappschaft,
der Bezirksknappschaften und der besonderen Krankenkassen werden
durch eine Dienstordnung geregelt ($ 185).
ESTLAND
LETTLAND
In beiden Staaten sind die Bestimmungen über die Errichtung der
allgemein vorgesehenen Berufskassen gleich: die Errichtung ist Sache der
Pflichtversicherten. Die Genehmigung durch den Arbeitsinspektors erfolgt
1ach Vorlage des Satzungsentwurfs. Weicht derselbe von der Mustersatzung
ab, so sind die höheren Verwaltungsbehörden zuständig.
Kür Betriebe mit 500 und mehr Versicherten gelten hinsichtlich