Full text: Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

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Futtermittel. 
1. Bestimmung des Wassers. In den Melassemischfuttern kann der Gehalt an 
Wasser wie üblich bestimmt werden. Von der Melasse selbst oder ähnlichen sirup- 
artigen Massen wägt man entweder 3—5 g in einer mit geglühtem Seesande be 
schickten, vorher gewogenen Schale ab, verdünnt, um eine gleichmäßige Mischung 
mit dem Sande zu bewirken, mit entsprechenden Mengen Wasser, oder man nimmt 
von einer wässerigen Lösung von bekanntem Gehalt — die zur Zuckerbestimmung 
verwendet werden soll — 25 oder 50 ccm, gibt diese in die mit geglühtem Sande 
beschickte, vorher gewogene Platinschale, trocknet zuerst im Wasserbade und darauf 
im Trockenschrank bei 100--105° bis zur Gewichtsbeständigkeit. 1 ) Auch kann man 
sich statt der mit geglühtem Sande beschickten Schalen der flachen Niokelschalen 
(wie bei Milch) oder der flachen Platinschalen (wie bei Wein) bedienen, wobei zu 
beachten ist, daß die angewendete Menge nur so groß sein darf, daß der Trocken- 
rückstand 1—2 g beträgt. 
Für ganz genaue Trockensubstanz-Bestimmungen empfiehlt sich ein Trocknen 
im Wasser Stoff ström bei 100°. 
„Der Wassergehalt darf 2 ) bei Melasse-Kraftfutter und ähnlichen 
Gemischen höchstens 20°/ 0 , bei Torfmelasse höchstens 25°/ 0 betragen. 
Ein Überschuß über diese Gehaltsgrenzen ist als eine entsprechende 
Wertsverminderung der Ware anzusehen. Auch ist bei Melassefutter- 
Gemischen gegebenenfalls darauf hinzuweisen, daß ein mehr als 20°/ 0 
betragender Wassergehalt die Haltbarkeit des Futtermittels um so 
mehr gefährdet, je höher derselbe Uber der Grenzzahl von 20°/ 0 liegt.“ 
2. Bestimmung des Stickstoffs (vergl. S. 137). Man kann bei reiner Melasse 
(also ohne Aufsaugungsmittel) die zur Zuokerbestimmung dienenden Flüssigkeiten 
(10 g zu 250 ccm) verwenden, indem man aliquote Teile (25 oder 50 ccm) zunächst unter 
Zusatz von einigen Tropfen Schwefelsäure auf einer kleinen Flamme im Kjeldahl- 
Kolben bis auf einen kleinen Eest (10—15 ccm) eindunstet, erkalten läßt, dann 
allmählich, um ein zu starkes Auf schäumen der Masse zu verhindern, mit 20 ccm der 
vorgeschriebenen Schwefelsäure versetzt und wie üblich weiter verbrennt. Von 
Melassemischfutter verwendet man direkt abgewogene 1—2 g Substanz wie üblich. 
Der so in der Melasse oder dem Melassemischfutter gefundene Stickstoff, multipliziert 
mit 6,25, darf aber nicht als Kohprotein angesehen werden, weil der größte Teil der 
Stickstoff-Verbindungen der Melasse aus Amiden und anderen nicht proteinartigen Verbindungen 
besteht. Daher soll der Gesamt-Stickstoff mal 6,25 in der Melasse als „Stickstoff-Substanz“ 
und in Melasse-Mischfuttermitteln als „Stiokstoffh. Substanz“, herstammend aus Melasse 
und dem betreffenden Futtermittel bezeichnet werden. Außerdem soll nach den Beschlüssen 
des Verbandes landw. Versuchs-Stationen 3 ) i. D. fi. den Mitgliedern anheimgegeben werden, 
je nach Befinden für die stickstoffhaltigen Stoffe in der Trockensubstanz gewöhnlicher 
Melassen 2,16 °/ 0 Stickstoff = 13,5 °/ 0 Nh-Substanz und für die der Eestmelasse 0,69 °/ u 
Stickstoff = 4,3 °/ 0 Nh-Substanz in Anrechnung zu bringen. Wird die Stickstoff-Substanz 
der Melasse auf diesem Wege ermittelt, so ist dies in den Untersuchungs-Attesten anzugeben. 
3. Bestimmung des Fettes. 25 g des Melassemischfutters werden 3 Stunden 
bei 80° getrocknet, nach dem Erkalten und Wägen auf der Gruson- oder Malz 
mühle gemahlen; von dem Pulver werden dann 5 g auf einem Saugfilter oder im 
Goochschen Tiegel mit etwa 100 ccm kaltem Wasser unter Auftropfen vom 
J ) Diese wird in zucker- und dextrinreichen Massen selten genau erreicht; sie geben 
nur schwer alles Wasser ab; trocknet mau sie aber zu lange, so bräunen sie sich und 
nehmen unter Umständen infolge Aufnahme von Sauerstoff sogar etwas an Gewicht zu. 
2 ) Vergl. Landw. Versuchs-Stationen 1901, 57, 21 und 1902, 68, 137. 
3 ) Ebenda 1901, 55, 10.
	        
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