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Futtermittel.
1. Bestimmung des Wassers. In den Melassemischfuttern kann der Gehalt an
Wasser wie üblich bestimmt werden. Von der Melasse selbst oder ähnlichen sirup-
artigen Massen wägt man entweder 3—5 g in einer mit geglühtem Seesande be
schickten, vorher gewogenen Schale ab, verdünnt, um eine gleichmäßige Mischung
mit dem Sande zu bewirken, mit entsprechenden Mengen Wasser, oder man nimmt
von einer wässerigen Lösung von bekanntem Gehalt — die zur Zuckerbestimmung
verwendet werden soll — 25 oder 50 ccm, gibt diese in die mit geglühtem Sande
beschickte, vorher gewogene Platinschale, trocknet zuerst im Wasserbade und darauf
im Trockenschrank bei 100--105° bis zur Gewichtsbeständigkeit. 1 ) Auch kann man
sich statt der mit geglühtem Sande beschickten Schalen der flachen Niokelschalen
(wie bei Milch) oder der flachen Platinschalen (wie bei Wein) bedienen, wobei zu
beachten ist, daß die angewendete Menge nur so groß sein darf, daß der Trocken-
rückstand 1—2 g beträgt.
Für ganz genaue Trockensubstanz-Bestimmungen empfiehlt sich ein Trocknen
im Wasser Stoff ström bei 100°.
„Der Wassergehalt darf 2 ) bei Melasse-Kraftfutter und ähnlichen
Gemischen höchstens 20°/ 0 , bei Torfmelasse höchstens 25°/ 0 betragen.
Ein Überschuß über diese Gehaltsgrenzen ist als eine entsprechende
Wertsverminderung der Ware anzusehen. Auch ist bei Melassefutter-
Gemischen gegebenenfalls darauf hinzuweisen, daß ein mehr als 20°/ 0
betragender Wassergehalt die Haltbarkeit des Futtermittels um so
mehr gefährdet, je höher derselbe Uber der Grenzzahl von 20°/ 0 liegt.“
2. Bestimmung des Stickstoffs (vergl. S. 137). Man kann bei reiner Melasse
(also ohne Aufsaugungsmittel) die zur Zuokerbestimmung dienenden Flüssigkeiten
(10 g zu 250 ccm) verwenden, indem man aliquote Teile (25 oder 50 ccm) zunächst unter
Zusatz von einigen Tropfen Schwefelsäure auf einer kleinen Flamme im Kjeldahl-
Kolben bis auf einen kleinen Eest (10—15 ccm) eindunstet, erkalten läßt, dann
allmählich, um ein zu starkes Auf schäumen der Masse zu verhindern, mit 20 ccm der
vorgeschriebenen Schwefelsäure versetzt und wie üblich weiter verbrennt. Von
Melassemischfutter verwendet man direkt abgewogene 1—2 g Substanz wie üblich.
Der so in der Melasse oder dem Melassemischfutter gefundene Stickstoff, multipliziert
mit 6,25, darf aber nicht als Kohprotein angesehen werden, weil der größte Teil der
Stickstoff-Verbindungen der Melasse aus Amiden und anderen nicht proteinartigen Verbindungen
besteht. Daher soll der Gesamt-Stickstoff mal 6,25 in der Melasse als „Stickstoff-Substanz“
und in Melasse-Mischfuttermitteln als „Stiokstoffh. Substanz“, herstammend aus Melasse
und dem betreffenden Futtermittel bezeichnet werden. Außerdem soll nach den Beschlüssen
des Verbandes landw. Versuchs-Stationen 3 ) i. D. fi. den Mitgliedern anheimgegeben werden,
je nach Befinden für die stickstoffhaltigen Stoffe in der Trockensubstanz gewöhnlicher
Melassen 2,16 °/ 0 Stickstoff = 13,5 °/ 0 Nh-Substanz und für die der Eestmelasse 0,69 °/ u
Stickstoff = 4,3 °/ 0 Nh-Substanz in Anrechnung zu bringen. Wird die Stickstoff-Substanz
der Melasse auf diesem Wege ermittelt, so ist dies in den Untersuchungs-Attesten anzugeben.
3. Bestimmung des Fettes. 25 g des Melassemischfutters werden 3 Stunden
bei 80° getrocknet, nach dem Erkalten und Wägen auf der Gruson- oder Malz
mühle gemahlen; von dem Pulver werden dann 5 g auf einem Saugfilter oder im
Goochschen Tiegel mit etwa 100 ccm kaltem Wasser unter Auftropfen vom
J ) Diese wird in zucker- und dextrinreichen Massen selten genau erreicht; sie geben
nur schwer alles Wasser ab; trocknet mau sie aber zu lange, so bräunen sie sich und
nehmen unter Umständen infolge Aufnahme von Sauerstoff sogar etwas an Gewicht zu.
2 ) Vergl. Landw. Versuchs-Stationen 1901, 57, 21 und 1902, 68, 137.
3 ) Ebenda 1901, 55, 10.