Full text : Die obligatorische Krankenversicherung

DIE VERSICHERUNGSTRÄGER 715

AUF 100 KRONEN REINEINNAHME ENTFALLENDE VERWALTUNGSKOSTEN
(in Kronen)

Tahr

313
214
919
920
921
922
923
1924

Sämtliche
Kassen

Bezirkskranken-



15,4 18,7
18,1 21,9
13,9 14,7
11,2 111
12 13
15,5 16,7
8,1 | 9,3
3 65

Botriebskranken-



0,1
0,1
J
)

Vereinsxranken-



15,4
‚5,2
23,2
1 8,4
‚8
4

Yranz-Joseph-



10,3
19,1
9,8
15,4
6,7
4.6

Vor dem Kriege waren die Verwaltungskosten bei allen Kassen mit
Ausnahme der Betriebskrankenkassen verhältnismässig hoch, und zwar
waren sie am höchsten bei den Bezirkskrankenkassen. Während der
Inflationszeit gingen die Verwaltungskosten bei den Bezirkskrankenkassen
stark zurück. 1923 und 1924 war der Anteil der Verwaltungskosten an
der Reineinnahme bei allen Kassenarten niedriger als vor dem Kriege.
In den Jahren 1923 und 1924 verwandten die Vereinskassen 14,3 bzw.
9 v.H. ihrer Reineinnahmen zur Deckung. des Verwaltungsbedarfs,
während die entsprechenden Ziffern bei den Bezirkskassen9, 3 bzw. 6,5 v. H.,
bei der Kasse des Franz Joseph Spitals 6,7 bzw. 4,6 v.H. betrugen.
Der starke Rückgang der Verwaltungskosten dürfte sich daraus erklären,
dass die Gehälter des Kassenpersonals verhältnismässig spät aufgewertet
worden sind.

S 5. — Verbände der Versicherungsträger.
Zweck der Verbände

Wo eine grosse Zahl von Versicherungsträgern vorhanden. ist,
da gestaltet sich die Lösung gewisser Aufgaben mitunter sehr
schwierig. Ihre Lösung setzt nämlich vielfach Aufwendungen
voraus, die der einzelne Versicherungsträger nicht zu leisten vermag.
Aus diesem Grunde sehen manche Gesetze die Errichtung von
Kassenverbänden vor, durch welche mehrere Versicherungsträger
 zur Erfüllung gemeinsamer Aufgaben zusammengefasst
werden.
Derartige Verbände sind in Staaten mit zentralen Versicherungsträgern,
 wo die einzelnen Kassen nur als Örtliche Unterstellen
wirken, nicht unbedingt notwendig. Die zentralen Versicherungsträger
 können bis zu einem gewissen Grade den Aufgaben der
Kassenverbände selbst gerecht werden, so dass solche Verbände
kein Betätigungsfeld finden würden. Dies ist zum Beispiel in
der deutschen Knappschaftsversicherung und der belgischen
            
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