DIE VERSICHERUNGSTRÄGER 737
ob eine Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit möglich erscheint. Die
Tätigkeit des Bezirksdienstes ist also rein begutachtender Natur. Trotzdem
sind ihm gewisse Aufsichtsbefugnisse übertragen worden. So hat er
z. B. die Berichte der Arzte über die Krankheitsfälle zu prüfen und einer
unwirtschaftlichen Arzneiverordnung entgegenzuwirken. Kürzlich wurde
zuch ein zahnärztlicher Bezirksdienst eingerichtet.
In England und Wales wird dieser Dienst von Ärzten versehen, von
denen. jeder für einen bestimmten Sprengel zuständig ist. Es bestehen
30 Sprengel in England und 3 Sprengel in Wales, Die Sprengel sind zu
5 Divisionen zusammengefasst, an deren Spitze je ein Divisionsarzt steht.
In Schottland sind 6 Distriktsärzte tätig (Royal Commission of National
Health Insurance, Evidence, App., Teil I, S. 97 und 191). In Nordirland
besteht kein ärztlicher Bezirksdienst.
Die Rechnungsprüfung
Die anerkannten Krankenkassen und die Zweige der anerkannten
Krankenkassen sowie die Versicherungsausschüsse sind der Aufsicht von
Sachverständigen unterstellt, die das nationale Versicherungsdepartement
bezeichnet. Die Beamten dieser Dienstelle haben alle Barleistungszahlungen
und Verwaltungsausgaben nachzuprüfen. Unvorschriftsmässige Verwaltungsausgaben
sind den Zentralaufsichtsbehörden zu melden. Diese
treten an die betr. Kasse, bzw. an den betr. Versicherungsausschuss
wegen Erstattung des vorschriftswidrig verausgabten Betrages heran.
Sie können sich unter Umständen auch mit der Zusicherung begnügen, dass in
Zukunft gegen Vorschriften nicht mehr verstossen werden wird. Das na-;jonale
Versicherungsdepartement verfügt über ein Hauptbüro und 44
örtliche Unterstellen in England, Wales und Schottland. Diese Unterstellen
sind in 5 Divisionen gegliedert. (Royal Commission of National Health
Insurance, Evidence, App., Teil IV, Nr. C I).
[RISCHER FREISTAAT
QEsSsETZ BETR. DIE KRANKENVERSICHERUNG VOM 16. DEZEMBER 1911
Die Krankenkassen unterliegen der Beaufsichtigung durch drei verschiedene
Behörden, von denen eine für die Überwachung des Gesetzesvollzuges
und die Verwaltung, die beiden anderen für die Überwachung
der Buchführung und der versicherungstechnischen Massnahmen zuständig
ist.
Die Verwaltungsüberwachung der nationalen Krankenversicherung
wird vom Versicherungsausschuss (Insurance Commission) ausgeführt.
Dieser Ausschuss besteht aus einem Vorsitzenden und zwei Kommissaren,
von denen einer praktischer Arzt ist; Er untersteht der Aufsicht des Ministeriums
für Inneres und Volksgesundheit (Minister for Local Government
and Public Health) und bedient sich zur Lösung seiner Aufgaben der
Unterstützung der dem Hauptarbeitsinspektor in Dublin unterstehenden
Arbeitsinspektoren. ,
Dem Ausschuss ist ein begutachtender Sonderausschuss beigegeben.
Dieser besteht aus Vertretern der Arbeitgeber, der anerkannten Krankenkassen,
der Ärzte und sonstigen von den Kommissaren ernannten Per-3onen,
von denen mindestens zwei Frauen sein müssen.
Die Aufsicht über die Buchführung der anerkannten Krankenkassen
liegt dem Departement für die Buchführung der Krankenversicherung ob
(Nation Insurance Audit Department). Das Departement untersteht dem
Finanzministerium. Dieses Ministerium benennt auch einen Versicherungsnathematiker
(Valuer), der die versicherungstechnische Überwachung
erledigt.
Die Befugnisse dieser Behörden entsprechen jenen der gleichen Behörden
in Grossbritannien 1.
ı Siehe Seite 736.
KBANKENVERSICHERUNG