3. Die soziale Bedeutung der großindustriellen Entwicklung. 181
in den Großbetrieben eine mehr beaufsichtigende Tätigkeit der
Arbeiter getreten ist, was neben einer Vermehrung der Anforderungen
an die Intelligenz der Arbeiter ohne Zweifel auch eine
Herabminderung der gesundheitlichen Schädigungen mit sich
gebracht hat.
Ähnlich, wie es sich bei den eben geschilderten Arbeiten
verhält, ist es auch bei den Arbeiten, welche bei der Verarbeitung
der Rohmaterialien und der Behandlung der erzielten Rohfabrikate
zu leisten sind. Ich habe im Laufe meiner Untersuchungen
bereits auf die großen Vorteile hingewiesen, welche
der Übergang von den älteren Betriebsverfahren zum hydraulischen
Preßverfahren für die Arbeiter zur Folge hatte, brauche
also hier nicht nochmals auf dieselben einzugehen 5 ). Allerdings
hat uns andererseits diese Entwicklung eine vollständige Mechanisierung
der Arbeit gebracht. Während früher, wie wir im
ersten Abschnitte gesehen haben, die Qualität der Öle und die
Ölausbeute in hohem Grade von der Tüchtigkeit des Ölmüllers
abhängig waren, ist dies heute nur noch in sehr beschränktem
Maße der Fall, und die Arbeit ist eine solche, daß die Arbeiter,
wie mir ein Betriebsingenieur mitteilte, in kurzer Zeit derartig
eingearbeitet sind, daß sie die Arbeit „verständnislos“ machen
können.
In bezug auf die Feststellung der Qualifikation der in der
Ölmüllerei tätigen Arbeiter versagt die Berufsstatistik. Zwar
unterscheidet die Berufsstatistik „Arbeiter für Dienstleistungen,
zu welchen in der Regel eine Vorbildung erforderlich ist“ und
„Arbeiter für Dienstleistungen, zu welchen in der Regel eine
Vorbildung nicht erforderlich ist“, es wird aber im einzelnen
nicht näher ausgeführt, weswegen in jedem Falle die Zuweisung
in die eine oder andere Kategorie erfolgt ist 6 ). Nach der Berufsstatistik
werden nun von den in den Ölmühlen tätigen Arbeitern
ganz allgemein „Ölpresser, Ölquetscher und Ölschläger“,
5 ) Vgl. besonders den Schluß der Zusammenfassungen des ersten und
zweiten Abschnittes S. 46 und S. 102.
6 ) In der Einführung zur Berufsstatistik (Bd. 202 der Reichsstatistik,
neue Folge) heißt es lediglich: „Die Zuweisung der gelernten Arbeiter zur
Berufstellung c 2 und der ungelernten Arbeiter zur Berufsstellung c s ist auf
Grund eingehender Umfragen bei den in Betracht kommenden Handelsund
Gewerbekammern, sonstigen Körperschaften und Vereinigungen der
Arbeitnehmer und Arbeitgeber erfolgt und durch entsprechend gewonnene
Nachträge der landesstatistischen Zentralstellen vervollständigt."