ın Betracht kommen und die Fachausschüsse bilden werden,
werden für die allgemeineren Bewertungen von Bergwerks-
rechten mehr Volkswirte, Betriebs- und Erwerbswirtschaftler,
Soziologen, Juristen, Bankleute und Politiker die einzelnen
Unterausschüsse bilden müssen.
Was für die Bewertung und Schätzung gilt — die wir aller-
dings als Kern oder Krone aller wirtschaftlichen Lagerstätten-
probleme ansehen —, hat nun ebenso für andere zu vereinheit-
lichende Fragen zu gelten, die meist vor der Inangriffnahme
des Bewertungsproblems wenigstens etwas zu bereinigen und zu
klären sind. Dahin gehören u. a.:
ı. terminologische Begriffsbezeichnungen für Lager-
stättentypen, Bauwürdigkeitsgrade, Verleihungswürdigkeit,
Statistik:
2. nomenklatorische Benennungen der Mineralarten,
Handelsmarken, Fracht- und Zolltarifpositionen ;
3. kartographische Bezeichnungen durch Signaturen,
Farben und sonstige Darstellungsarten;
4. diagrammartige Darstellungen in Kurven und dgl.
zur einheitlichen Veranschaulichung des dynamischen oder
funktionalen Zusammenhanges der Verhältnisse;
5. bibliographische Vereinheitlichungen für Zitate,
Kartotheken, Literaturlisten.
Für derartige allgemeine Vorarbeiten sind also ebenfalls be-
sondere Ausschüsse oder Arbeitsgruppen zu bilden bzw. von
Interessenten und Stiftern anzuregen.
Dies und Ähnliches hat zunächst lediglich den praktischen
Krahmenn, Arbeitsgemeinschaft 33