und für das subjektive Risiko, teils auch für das objektive
Risiko beanspruchen darf; der Unternehmergewinn, teil-
weise aber auch die Entschädigung für das objektive Ri-
siko müssen dem Unternehmer überlassen werden. In
dieser ganzen Organisation gibt es natürlich auch nicht
ein Körnchen des Marxismus, wohl aber Elemente des So-
zialismus im weiteren Sinn, denn die Gesellschaft behält für
sich die arbeitslosen Einkommensarten, zu denen jedoch der
Unternehmergewinn nicht gehört.
{m übrigen muß zugegeben werden, daß die Republik so-
wohl die Rente als den Kapitalzins sehr wohl gebrauchen
zann. Trägt doch der sozialistische Staat tatsächlich das
Hauptrisiko der Produktion und kann er doch bei dem ge-
ringsten Fehlgriff sein Grundkapital zugrunde richten. Noch
wichtiger ist es, daß die ganze Struktur der sozialistischen
Gesellschaft dazu angetan ist, bei deren Mitgliedern jeden
Antrieb zur Sparsamkeit zu lähmen; hierdurch wird aber
der unter dem individualistischen Wirtschaftsregime so
mächtige Prozeß der Kapitalbildung an der Wurzel unter-
bunden. Eben darum muß das sozialistische Gemeinwesen
sich die schwere, vielleicht seine Kräfte sogar übersteigende
Bürde der erweiterten Reproduktion des Kapitals aufladen.
Ferner soll doch dieses Gemeinwesen die kollektiven Be-
dürfnisse seiner Mitglieder, namentlich deren Kulturbedürf-
nisse, in bedeutend größerem Maßstabe befriedigen, als es im
Zeitalter des Kapitalismus geschah, da die Kulturbedürfnisse
der Gesellschaft zu einem beträchtlichen Teil aus privaten
Mitteln und aus Privatinitiative hin befriedigt wurden. Nun,
alle hierzu erforderlichen Mittel können doch nicht aus
den Steuern allein geschöpft werden. Die Steuern lassen
sich übrigens in der kapitalistischen Gesellschaft, wo ein
beträchtlicher Teil des Volkseinkommens sich bei einer
kleinen Bevölkerungsgruppe konzentriert, leichter eintreiben
als in einer Gesellschaft, wo es aus nivellierenden Tendenzen
heraus in gleichmäßige Teilchen zersplittert ist.
Schon Marx hat übrigens in einem seiner Briefe auf die
Notwendigkeit der Abzüge vom’ Arbeitslohn hingewiesen,
deren Zweck die erweiterte Reproduktion des Kapitals sowie
die Befriedigung der kulturellen Bedürfnisse der Staatsbür-
ger sein müsse. Allein er hat keine Angaben über den ge-
nauen Umfang gemacht, in dem diese Abzüge rechtmäßiger-
weise vorgenommen werden können.
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