Full text: Die Lehren des Marxismus im Lichte der russischen Revolution

und für das subjektive Risiko, teils auch für das objektive 
Risiko beanspruchen darf; der Unternehmergewinn, teil- 
weise aber auch die Entschädigung für das objektive Ri- 
siko müssen dem Unternehmer überlassen werden. In 
dieser ganzen Organisation gibt es natürlich auch nicht 
ein Körnchen des Marxismus, wohl aber Elemente des So- 
zialismus im weiteren Sinn, denn die Gesellschaft behält für 
sich die arbeitslosen Einkommensarten, zu denen jedoch der 
Unternehmergewinn nicht gehört. 
{m übrigen muß zugegeben werden, daß die Republik so- 
wohl die Rente als den Kapitalzins sehr wohl gebrauchen 
zann. Trägt doch der sozialistische Staat tatsächlich das 
Hauptrisiko der Produktion und kann er doch bei dem ge- 
ringsten Fehlgriff sein Grundkapital zugrunde richten. Noch 
wichtiger ist es, daß die ganze Struktur der sozialistischen 
Gesellschaft dazu angetan ist, bei deren Mitgliedern jeden 
Antrieb zur Sparsamkeit zu lähmen; hierdurch wird aber 
der unter dem individualistischen Wirtschaftsregime so 
mächtige Prozeß der Kapitalbildung an der Wurzel unter- 
bunden. Eben darum muß das sozialistische Gemeinwesen 
sich die schwere, vielleicht seine Kräfte sogar übersteigende 
Bürde der erweiterten Reproduktion des Kapitals aufladen. 
Ferner soll doch dieses Gemeinwesen die kollektiven Be- 
dürfnisse seiner Mitglieder, namentlich deren Kulturbedürf- 
nisse, in bedeutend größerem Maßstabe befriedigen, als es im 
Zeitalter des Kapitalismus geschah, da die Kulturbedürfnisse 
der Gesellschaft zu einem beträchtlichen Teil aus privaten 
Mitteln und aus Privatinitiative hin befriedigt wurden. Nun, 
alle hierzu erforderlichen Mittel können doch nicht aus 
den Steuern allein geschöpft werden. Die Steuern lassen 
sich übrigens in der kapitalistischen Gesellschaft, wo ein 
beträchtlicher Teil des Volkseinkommens sich bei einer 
kleinen Bevölkerungsgruppe konzentriert, leichter eintreiben 
als in einer Gesellschaft, wo es aus nivellierenden Tendenzen 
heraus in gleichmäßige Teilchen zersplittert ist. 
Schon Marx hat übrigens in einem seiner Briefe auf die 
Notwendigkeit der Abzüge vom’ Arbeitslohn hingewiesen, 
deren Zweck die erweiterte Reproduktion des Kapitals sowie 
die Befriedigung der kulturellen Bedürfnisse der Staatsbür- 
ger sein müsse. Allein er hat keine Angaben über den ge- 
nauen Umfang gemacht, in dem diese Abzüge rechtmäßiger- 
weise vorgenommen werden können. 
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