Einkauf weitergegeben. Dauernde Fühlung mit der tech-
nischen Entwicklung des jeweiligen Gewerbszweiges ist
hierzu nötig, wozu Fachzeitschriften, zumal ihr Inseratenteil,
der Besuch technischer Ausstellungen und Gedankenaus-
tausch mit gleichartigen Betrieben beitragen.
Neuanschaffungen. Keine Neuanschaffung darf
ohne vorherige genaue Rentabilitätsberechnung beantragt
werden; denn nur zu groß ist die Gefahr der sog. Über-
investition, d. h. der Bindung zu großer Geldmittel in festen
Anlagewerten, wie Maschinen, wodurch das Betriebskapital
einer Firma empfindlich geschwächt werden kann. Be-
sonders kann nicht genug davor gewarnt werden, in Zeiten
der Hochkonjunktur, vorübergehender Arbeitsstauungen we-
gen, technische Betriebserweiterungen vorzunehmen. Ge-
wöhnlich treffen diese infolge langer Lieferzeiten in solchen
Perioden erst ein, wenn die Hochflut der Aufträge schon
abgeebbt ist, und man hat in der nachfolgenden stilleren
Zeıt dann nur um so mehr Maschinen, Hallen, Arbeits-
plätze unbeschäftigt stehen, als sonst. Weise Beschränkung
kann hier nicht genug angeraten werden. Man erschrickt
oft, wenn man die Kosten solcher Neuanschaffungen mit
den dadurch erzielten Vorteilen vergleicht und feststellt, wie
aussichtslos die Amortisierung bei normaler Beschäftigung
erscheint.
Anschaffungsprogramme, für längere Zeiträume
aufgestellt, geben dem Fertigungsbüro den besten Anhalt
zur Beurteilung der jeweils nötigsten Maschinen und Ein-
richtungen. Die Dringlichkeitsfolge regelt sich nach der
Kürze der möglichen Amortisation, wobei bauliche Er-
weiterungen in längstens 10 Jahren, Maschinen in längstens
2 bis 3 Jahren, Geräte und Werkzeuge grundsätzlich in
weniger als einem Jahr voll abgeschrieben sein, d. h. durch
Betriebsersparnisse sich bezahlt machen müssen, Nicht selten
kann man gebrauchte Maschinen zu günstigen Bedingungen
erwerben. Das Risiko, das mit solchen Käufen stets ver-
bunden ist, verringert man, indem man alle gebrauchten
Maschinen auf einen Monat zur Probe aufstellt und bei
Zurückweisung die Hinfracht selbst bezahlt, die Rückfracht
dem Lieferanten aufbürdet.