Schorlemer, Biehl und Geiger) und der deutsch-conservativen Partei
(von Kleist-Retzow und Ackermann) bezüglich der Sonntagsruhe
noch folgender Abänderungs-Antrag zum § 105 eingebracht:
Die Festsetzung der Verhältnisse zwischen den selbständigen Gewerbetreibenden und den
gewerblichen Arbeitern ist, vorbehaltlich der durch Reichsgesetz begründeten Beschränkung,
Gegenstand freier Uebereinkunft.
Die Gewerbetreibenden können die Arbeiter zum Arbeiten an Sonn- und Festtagen
nicht verpflichten. Sie dürfen dieselben an Sonn- und Festtagen iricht beschäftigen in
Fabriken und bei Bauten.
Für diejenigen Gewerbe-Unternehmungen, bei welchen regelmäßig Nachtarbeit statt
findet, gilt das Verbot nur für die Zeit von 6 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends, doch
muß einschließlich dieser Sonntagsruhe jedem Arbeiter am Schlüsse der Woche eine Ruhe
zeit von 24 Stunden gewährt werden.
Arbeiten zur Ausführung von Reparaturen, durch welche der regelmäßige Fortgang
des Betriebes bedingt ist, sowie Arbeiten, welche nach der Natur des Gewerbetriebes
einen Aufschub oder eine Unterbrechung nicht gestatten, fallen unter die vorstehenden Be
stimmungen nicht. In diesen Fällen muß für jeden Arbeiter an jedem zweiten Sonntage
mindestens die Zeit von 6 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends frei bleiben.
Für bestimmte Gewerbe können weitere Ausnahmen durch Beschluß des Bundesrathes
zugelassen werden.
Landesrechtliche Bestinnnungen, welche weitergehende Beschränkung der Beschäftigung
an Sonn- und Festtagen begründen, werden durch vorstehende Bestimmungen nicht berührt.
In dringenden Fällen kann die Orts-Polizeibehörde die Beschäftigung an Sonn- und
Festtagen gestatten.
Welche Tage als Festtage gelten, bestimmen die Landesregierungen.
Sämmtliche Anträge kamen in der Reichstags-Sitzung am 25., 26.
und 27. Januar 1885 zur Verhandlung. Der Herr Reichskanzler ging
materiell nur auf die Frage des Maximal-Arbeitstages ein, fprach sich
im Uebrigen gegen alle Anträge aus.
„Können Sie die Möglichkeit schassen," so wendete der Herr Reichskanzler sich speciell
an's Centrum, „daß ein Normal Arbeitstag in einer für alle annehmbaren Länge —
icigeit wir 10 Stunden — geschaffen werde, ohne daß die Arbeiter an Lohn ver
lieren und ohne daß eine Industrie leistungsunfähig wird, dann thun
Sic eg... Wir Schreiber von Minister sollen uns etwas ausdenkcn, was Sie selbst
nicht wissen. (Bewegung im Centrum.) Wenn Sie es wissen, so wiederhole ich meine drin
gende Bitte: sagen Sie, wie das zu machen ist. Behalten Sie Ihre Weisheit nicht sür
sich als ein Patent, was geheim gehalten werden soll. — Ich bitte auf das dringendste
darum, unterrichten Sie mich, wie das zu machen ist, und wenn Sic das nicht vollständig
in den Wind geredet haben wollen, so legen Sie in diesen acht Tagen noch einen Gesetz
entwurf hier vor, der das verwirklicht, was Sie von der Regierung wollen."
Dieser Aufforderung kamen die Centrums-Mitglieder der Commis
sion pünktlich nach, und schon in der ersten Sitzung wurden der Com
mission specielle Gesetzentwürfe (Anträge Dr. Lieber-Hitze)
bezüglich der Sonntagsruhe, der Frauen- und Kinder-Arbeit und des
Maximal-Arbeitstages (d. d. 26. Januar 1885) unterbreitet.
Der Haupt-Gesetzentwurf der Centrums-Fraction sah folgende
Abänderungen resp. Ergänzungeil der Gewerbeordnung vor: