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Form and Inhalt der Ertragsbilanz.
Gewinnverteilungsvorschlag der Aktiengesellschaften Posten, die
wirtschaftlich Unkosten der Unternehmung sind, z. B. die festen J
Tantiemebezüge des Vorstandes, notwendige Abschreibungen
vielfach findet man Ausdrücke wie Bruttoüberschüsse, Be
triebsüberschüsse, Reinertrag u. ä., Bezeichnungen, die besonders
für Gewinnbeteiligungsverträge, Rückkaufsberechnungen von
Eisenbahnen, Elektrizitätswerken usw. große Bedeutung er
langen können und wegen unklarer Formulierung der Vertrags
bestimmungen häufig Gegenstand eines Prozesses werden. Der
Betriebsüberschuß oder Betriebsgewinn ist ein Teil des Jahres
gewinns. Der Reinertrag des Betriebes, d. i. der Überschuß
der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben für Unter
haltung, Verwaltung, Betriebsunkosten, wozu man auch die
natürlichen Abschreibungen für Abnutzung der BetriebsanlageD
und Betriebsmittel rechnen muß. Der Betriebsüberschuß zu
züglich sonstiger Gewinneinnahmen, z. B. aus Effektenbesitz,
Kapitalzinsen, Grundstückverkauf usw. geben den Jahres-
gewinn. Unter Bruttoüberschuß versteht man gewöhnlich deO
Überschuß der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben
ohne Berücksichtigung der Abschreibungen. Die Terminologi®
ist keineswegs feststehend, weshalb es sich empfiehlt, den Begriß
„Betriebsüberschuß“ vertraglich genau zu bestimmen 1 ).
Durch eine kleine Änderung der üblichen Abschlußmethode
kann das Gewinn- und Verlustkonto der Aktiengesellschaften
das werden, was es sein soll: eine Analyse des Jahresgewinns
oder Jahresverlusts. Läßt man den Gewinnvortrag aus dieser
Rechnung fort, stellt ihn als selbständigen Bilanzposten wi®
jede andere Reserve ein (Gewinnvortragskonto), dann zeigt di®
Ertragsbilanz in ihrem Saldo das Jahresergebnis.
Die meisten Aktiengesellschaften führen alljährlich zwei
Gewinn- und Verlustkonten; das erste wird bei Beginn des
Bilanzjahres eröffnet und dient dem Vortrag des noch unver-
teilten Reingewinns aus dem Vorjahr. Das zweite, das Geschäfts
jahr abschließende Gewinn- und Verlustkonto, beginnt mit dein
Gewinnvortrag, übernimmt die Gewinne und Verluste am End®
des Jahres. Zweckmäßiger erscheint die Verbuchung des un-
!) Vgl. meinen Aufsatz „Gewinnbeteiligung an Erwerbsunterneh-
mungen“, Zeitschrift für Handelswissenschaft und Handelspraxis, 1915-