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Form and Inhalt der Ertragsbilanz. 
Gewinnverteilungsvorschlag der Aktiengesellschaften Posten, die 
wirtschaftlich Unkosten der Unternehmung sind, z. B. die festen J 
Tantiemebezüge des Vorstandes, notwendige Abschreibungen 
vielfach findet man Ausdrücke wie Bruttoüberschüsse, Be 
triebsüberschüsse, Reinertrag u. ä., Bezeichnungen, die besonders 
für Gewinnbeteiligungsverträge, Rückkaufsberechnungen von 
Eisenbahnen, Elektrizitätswerken usw. große Bedeutung er 
langen können und wegen unklarer Formulierung der Vertrags 
bestimmungen häufig Gegenstand eines Prozesses werden. Der 
Betriebsüberschuß oder Betriebsgewinn ist ein Teil des Jahres 
gewinns. Der Reinertrag des Betriebes, d. i. der Überschuß 
der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben für Unter 
haltung, Verwaltung, Betriebsunkosten, wozu man auch die 
natürlichen Abschreibungen für Abnutzung der BetriebsanlageD 
und Betriebsmittel rechnen muß. Der Betriebsüberschuß zu 
züglich sonstiger Gewinneinnahmen, z. B. aus Effektenbesitz, 
Kapitalzinsen, Grundstückverkauf usw. geben den Jahres- 
gewinn. Unter Bruttoüberschuß versteht man gewöhnlich deO 
Überschuß der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben 
ohne Berücksichtigung der Abschreibungen. Die Terminologi® 
ist keineswegs feststehend, weshalb es sich empfiehlt, den Begriß 
„Betriebsüberschuß“ vertraglich genau zu bestimmen 1 ). 
Durch eine kleine Änderung der üblichen Abschlußmethode 
kann das Gewinn- und Verlustkonto der Aktiengesellschaften 
das werden, was es sein soll: eine Analyse des Jahresgewinns 
oder Jahresverlusts. Läßt man den Gewinnvortrag aus dieser 
Rechnung fort, stellt ihn als selbständigen Bilanzposten wi® 
jede andere Reserve ein (Gewinnvortragskonto), dann zeigt di® 
Ertragsbilanz in ihrem Saldo das Jahresergebnis. 
Die meisten Aktiengesellschaften führen alljährlich zwei 
Gewinn- und Verlustkonten; das erste wird bei Beginn des 
Bilanzjahres eröffnet und dient dem Vortrag des noch unver- 
teilten Reingewinns aus dem Vorjahr. Das zweite, das Geschäfts 
jahr abschließende Gewinn- und Verlustkonto, beginnt mit dein 
Gewinnvortrag, übernimmt die Gewinne und Verluste am End® 
des Jahres. Zweckmäßiger erscheint die Verbuchung des un- 
!) Vgl. meinen Aufsatz „Gewinnbeteiligung an Erwerbsunterneh- 
mungen“, Zeitschrift für Handelswissenschaft und Handelspraxis, 1915-
	        
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