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und fassen, unser denen der deutsche Grundbesitz und
Realkredit in der Gegenwart leidet, Schutz zu suchen, hat
in der Erkenntnis, daß gegen die hier vorgebrachten Schädigungen
am dringendsten Abhilfe not tut, sofort nach seiner
Gründung ein möglichst umfangreiches Material zu sammeln
gesucht, welches die von allen Seiten erhobenen
Klagen und die von sachkundigen Korporationen bereits
geltend gemachten Vorstellungen eingehender begründen
und dem Gesetzgeber die Ueberzeugung von der Rotroendigkeit
einer sofortigen Aenderung des geltenden
Rechtes verschaffen möchte. Aus der Menge des uns
zugeflossenen Materials legen wir in den Anlagen Auszüge
oor, die in drei Gruppen gesondert sind:
1. Beschwerden in Einzelfällen, die Aufschluß darüber
geben, welchen Schaden der einzelne zahlenmäßig
erleidet und wie hilflos er den Wirkungen
des Gesetzes gegenübersteht (Anlage A).
2. Aeußerungen großer Kreditinstitute über den Umfang
des Schadens und die Rotwendigkeit der Reform
(Anlage B).
Z. Berichte der Zroangsoerroalter und mit der Zwangsvollstreckung
in das unbewegliche Vermögen vertrauter
Personen über die gewohnheitsmäßige und
gewerbliche Ausnutzung der Vorschriften des Gesetzes
und ihre verderblichen Wirkungen (Anlage C).
Die Summe des Schadens, den die Hypothekengläubiger
zu erleiden haben, läßt sich annähernd aus den letztgedachten
Berichten ermitteln. Rimmt man an, daß in
Groß-Berlin nicht bei 80 bis 90% wie die Zwangsverwalter
in Anlage C berichten, sondern nur bei 2 / 3 der Immobiliar-Zroangsoollstreckungen
Zessionen und Pfändungen
vorausgegangen sind, und daß durchschnittlich nur 3
Quartale Mietzins dem Hypothekengläubiger entzogen
werden, so stellt sich die Rechnung folgendermaßen: Bei
898 Hausgrundstücken, die mit einem Steigerpreise von
durchschnittlich mehr wie je 200 000 M. im Jahre 1911
in Groß-Berlin zur Zwangsversteigerung kamen (vergl.
Jahrbuch der Aeltesten der Kaufmannschaft für 1911,