Object : Rechte der Hypothekengläubiger an Miet- und Pachtzinsen

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und  fassen,  unser  denen  der  deutsche  Grundbesitz  und
Realkredit  in  der  Gegenwart  leidet,  Schutz  zu  suchen,  hat
in  der  Erkenntnis,  daß  gegen  die  hier  vorgebrachten  Schädigungen ­
  am  dringendsten  Abhilfe  not  tut,  sofort  nach  seiner
Gründung  ein  möglichst  umfangreiches  Material  zu  sammeln ­
  gesucht,  welches  die  von  allen  Seiten  erhobenen
Klagen  und  die  von  sachkundigen  Korporationen  bereits
geltend  gemachten  Vorstellungen  eingehender  begründen
und  dem  Gesetzgeber  die  Ueberzeugung  von  der  Rotroendigkeit
  einer  sofortigen  Aenderung  des  geltenden
Rechtes  verschaffen  möchte.  Aus  der  Menge  des  uns
zugeflossenen  Materials  legen  wir  in  den  Anlagen  Auszüge ­
  oor,  die  in  drei  Gruppen  gesondert  sind:
1.  Beschwerden  in  Einzelfällen,  die  Aufschluß  darüber ­
  geben,  welchen  Schaden  der  einzelne  zahlenmäßig ­
  erleidet  und  wie  hilflos  er  den  Wirkungen
des  Gesetzes  gegenübersteht  (Anlage  A).
2.  Aeußerungen  großer  Kreditinstitute  über  den  Umfang ­
  des  Schadens  und  die  Rotwendigkeit  der  Reform ­
  (Anlage  B).
Z.  Berichte  der  Zroangsoerroalter  und  mit  der  Zwangsvollstreckung ­
  in  das  unbewegliche  Vermögen  vertrauter ­
  Personen  über  die  gewohnheitsmäßige  und
gewerbliche  Ausnutzung  der  Vorschriften  des  Gesetzes
und  ihre  verderblichen  Wirkungen  (Anlage  C).
Die  Summe  des  Schadens,  den  die  Hypothekengläubiger
zu  erleiden  haben,  läßt  sich  annähernd  aus  den  letztgedachten ­
  Berichten  ermitteln.  Rimmt  man  an,  daß  in
Groß-Berlin  nicht  bei  80  bis  90%  wie  die  Zwangsverwalter
in  Anlage  C  berichten,  sondern  nur  bei  2 / 3  der  Immobiliar-Zroangsoollstreckungen
  Zessionen  und  Pfändungen
vorausgegangen  sind,  und  daß  durchschnittlich  nur  3
Quartale  Mietzins  dem  Hypothekengläubiger  entzogen
werden,  so  stellt  sich  die  Rechnung  folgendermaßen:  Bei
898  Hausgrundstücken,  die  mit  einem  Steigerpreise  von
durchschnittlich  mehr  wie  je  200  000  M.  im  Jahre  1911
in  Groß-Berlin  zur  Zwangsversteigerung  kamen  (vergl.
Jahrbuch  der  Aeltesten  der  Kaufmannschaft  für  1911,
            
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