Full text: Gesellschaftslehre

306 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“‘). 
Masse der Gruppe beeinflußt. Auch auf sie muß der Anblick maßloser 
Kämpfe, in die mancher gelegentlich mithineingezogen wird, verrohend 
wirken. Eine zu weitgehende Schädigung der Beteiligten bedeutet end- 
lich auch eine Schädigung der Gruppe, deren Kräfte auf der Unversehrt- 
heit und Tüchtigkeit aller Gruppenmitglieder beruhen. Eine völlig ver- 
armte und ausgesogene Arbeiterbevölkerung ist eine schwere Gefahr für 
einen Staat. Eine rücksichtslose Ausnugung der Konjunktur für maßlos 
hohe Preise in der Kriegszeit kann geradezu den Erfolg des Krieges be- 
Irohen. Schon von australischen Stämmen finden wir die merkwürdige 
Sitte berichtet, daß bei der Bestrafung ehebrüchiger Frauen der Speer 
des strafenden Mannes nur Fleischwunden verursachen, aber keine vita- 
len Organe treffen darf. 
Als drittes mäßigendes Moment kommt durchweg die Tatsache 
hinzu, daß das Kampfverhältnis sich nur auf eine einzelne Seite desLebens 
bezieht und dabei eingebettet ist in sonstige soziale Beziehungen, die ihre 
Bindekraft nicht verleugnen. So kann ein Prozeß zwischen zwei Unter- 
nehmungen geführt werden, während die persönlichen Beziehungen ihrer 
beauftragten Leiter durch keinerlei Feindseligkeiten getrübt sind. Selbst 
bei Kämpfen zwischen Arbeitern und Arbeitgebern kann Ähnliches vor- 
kommen; bei einem Ausstand etwa können sich zeitweilig beide Teile 
zur gemeinsamen Begehung einer Festlichkeit vereinigen. In vielen 
Fällen, wie bei der Blutfehde, herrscht ferner der Kampf nur zeitweilig 
and macht hernach einem friedlichen Einvernehmen Plag. Ebenso kön- 
nen Personen, die als Käufer und Verkäufer im reinen Tauschverhältnis 
zueinander stehen, gleichzeitig als Mitglieder derselben religiösen Sekte 
ein Gemeinschaftsverhältnis zueinander haben. Dazu kommen weiter 
durchweg mittelbare Beziehungen in Gestalt dritter Personen, die mit 
beiden Parteien befreundet sind und gegebenenfalls als Vermittler auf- 
treten. Ferner kommt dazu die Gemeinsamkeit der Kultur, der Nation 
und der Heimat, die niemals ganz aus dem Bewußtsein entweicht und bei 
ihrer Betätigung ein Gefühl der Verbundenheit anklingen läßt. In 
formaler Hinsicht haben entsprechend alle Parlamentarier wegen der 
Jamit für sie verbundenen Macht ein Interesse am Weiterbestehen ihrer 
Regierungsform. Ebenso können sich die Generalsekretäre der ent- 
gegengesegten Interessenverbände auf dem Boden einer Berufsorgani- 
sation zusammenfinden: 
3. Abgesehen von der Mäßigung unterscheidet sich der gesellschaft- 
liche Streit vom natürlichen Kampf durch die Tatsache einer wes®e n- 
haften Verbundenheit zwischen beiden Kämpfern. Voraus- 
geseBt ist dabei freilich, daß es sich um einen sozialen oder geistigen 
Kampf handelt. Das Anwendungsgebiet unseres Sages wird dadurch aber
	        
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