306 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“‘).
Masse der Gruppe beeinflußt. Auch auf sie muß der Anblick maßloser
Kämpfe, in die mancher gelegentlich mithineingezogen wird, verrohend
wirken. Eine zu weitgehende Schädigung der Beteiligten bedeutet end-
lich auch eine Schädigung der Gruppe, deren Kräfte auf der Unversehrt-
heit und Tüchtigkeit aller Gruppenmitglieder beruhen. Eine völlig ver-
armte und ausgesogene Arbeiterbevölkerung ist eine schwere Gefahr für
einen Staat. Eine rücksichtslose Ausnugung der Konjunktur für maßlos
hohe Preise in der Kriegszeit kann geradezu den Erfolg des Krieges be-
Irohen. Schon von australischen Stämmen finden wir die merkwürdige
Sitte berichtet, daß bei der Bestrafung ehebrüchiger Frauen der Speer
des strafenden Mannes nur Fleischwunden verursachen, aber keine vita-
len Organe treffen darf.
Als drittes mäßigendes Moment kommt durchweg die Tatsache
hinzu, daß das Kampfverhältnis sich nur auf eine einzelne Seite desLebens
bezieht und dabei eingebettet ist in sonstige soziale Beziehungen, die ihre
Bindekraft nicht verleugnen. So kann ein Prozeß zwischen zwei Unter-
nehmungen geführt werden, während die persönlichen Beziehungen ihrer
beauftragten Leiter durch keinerlei Feindseligkeiten getrübt sind. Selbst
bei Kämpfen zwischen Arbeitern und Arbeitgebern kann Ähnliches vor-
kommen; bei einem Ausstand etwa können sich zeitweilig beide Teile
zur gemeinsamen Begehung einer Festlichkeit vereinigen. In vielen
Fällen, wie bei der Blutfehde, herrscht ferner der Kampf nur zeitweilig
and macht hernach einem friedlichen Einvernehmen Plag. Ebenso kön-
nen Personen, die als Käufer und Verkäufer im reinen Tauschverhältnis
zueinander stehen, gleichzeitig als Mitglieder derselben religiösen Sekte
ein Gemeinschaftsverhältnis zueinander haben. Dazu kommen weiter
durchweg mittelbare Beziehungen in Gestalt dritter Personen, die mit
beiden Parteien befreundet sind und gegebenenfalls als Vermittler auf-
treten. Ferner kommt dazu die Gemeinsamkeit der Kultur, der Nation
und der Heimat, die niemals ganz aus dem Bewußtsein entweicht und bei
ihrer Betätigung ein Gefühl der Verbundenheit anklingen läßt. In
formaler Hinsicht haben entsprechend alle Parlamentarier wegen der
Jamit für sie verbundenen Macht ein Interesse am Weiterbestehen ihrer
Regierungsform. Ebenso können sich die Generalsekretäre der ent-
gegengesegten Interessenverbände auf dem Boden einer Berufsorgani-
sation zusammenfinden:
3. Abgesehen von der Mäßigung unterscheidet sich der gesellschaft-
liche Streit vom natürlichen Kampf durch die Tatsache einer wes®e n-
haften Verbundenheit zwischen beiden Kämpfern. Voraus-
geseBt ist dabei freilich, daß es sich um einen sozialen oder geistigen
Kampf handelt. Das Anwendungsgebiet unseres Sages wird dadurch aber