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Verwendung einer etwas größeren Zahl von Arbeitern: 1 Meister,
5—8 Gesellen, ja sogar 13 und mehr; so sieht man, wie sich die Manu
faktur als eine extensivere und intensivere Fortbildung
des Handwerks entwickelt hat. Wir haben gesehen, daß für viele
lebensfähige Weiß- und Rotgerbermeister, wie auch für viele Glacegerber
meister ein Gesellenbestand von 6—8 das normale ist. Fassen wir das
alles zusammen, so ergibt sich, daß der Produktionsumfang des von den
Refugics eingeführten „Handwerks" etwa den Umfang der deutschen
„Manufakturen" des 17./18. Jahrhunderts darstellt, und daß letzterer
wiederum als Normalgröße der heutigen Handwerker betrachtet tverden
darf. Betriebe mit 1—5 Hilfsarbeitern, wie dies die Zählung der
amtlichen Statistik ist, erschöpfen keineswegs, wenigstens soweit die
Glacegerberei und die Weiß- und Rotgerberei in Frage kommt, den
Umfang des lebensfähigen Handwerks. Wir werden späterhin bei der
Betrachtung der Fabrik noch einmal auf diesen Punkt zurückkommen,
daß nämlich die Zahlenverhältnisse der Hilfskräfte für Handwerk, Fabrik
und Großbetrieb in einer Umbildung begriffen sind, daß die alten
Größenverhältnisfe, mit welchen man zu rechnen gewohnt ist, umgewertet
werden müssen.
Nachdem der Staat in dieser Weise bahnbrechend vorgegangen war,
folgten privateManufakturenin reicher Anzahl nach. Ihr Charak
teristikum ist ebenfalls, wie das schon im Altertum der Fall gewesen
war Z, hauptsächlich die Beschäftigung einer etwas größeren Zahl von
Arbeitern; daneben tritt gelegentlich noch, letzteres allerdings haupt
sächlich für die Lohgerberei geltend, der Eigenbesitz der Stampfe auf;
dagegen ist Arbeitsteilung zwar nicht unbekannt, aber sie ist systematisch
in kapitalistischer Tendenz noch nicht streng durchgeführt.
Einige Beispiele mögen diese Verhältnisse illustrieren. Am
Anfang des 18. Jahrhunderts wurde einem sich vergrößernden Gerber
„der vorhabende Anhang zu aptirung eines Lohe-Mühlgens" in seiner
Lederfabric oder Gerberey nicht gestattet, und wir ersehen aus seinem
Antwortschreiben, daß ihm die Mißgunst der Gerber diesen abschlägigen
Bescheid eingetragen hat; denn sie sind der Ansicht, daß er jährlich
für über 3000 fl. Häute gerbe und den anderen Gerbern vor der
Hand wegkaufe 2 3 ). Die Kameralisten machten zwar alle möglichen An
strengungen, den Manufakturen das Bürgerrecht zu verschaffen, sie
weisen darauf hin, daß sich kapitalkräftige Kaufleute an den Leder
manufakturen beteiligen müssen 8 ), der Staat soll die Ledermanufakturen
unterstützen Z, sie weisen auf ausländische Vorbilder hin, so auf eng-
y Vgl. Speck 1900, Bd. I, S. 249; Bd. II, S. 270; Blümner 1869, S. 64.
0 Würzburg, V, 2028, Tom. I, 1615—1746.
3 ) Becher 1759, Bd. II, S. 1373. 4 ) Vgl. Pfeiffer 1780, Bd. I, Einleit, und S. 183 f.