fullscreen: Die obligatorische Krankenversicherung

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VIERTER TEIL 
Am 1. Januar 1925 gestaltete sich die Organisation der polni- 
schen Kassenverbände folgendermassen : 
KASSENVERBÄNDE NACH DEM STANDE VOM l. JANUAR 1925 1 
Datum der Errichtung 
Juli 1922 
September 1922 
Februar 1923 
September 1924 
in Organisierung 
begriffen 
| 
Bezirk { 
Wojewodschaften 
Krakau und Kielce so- 
wie der ehemals öster- 
reichische "Teil der 
Wojewodschaft Schle- 
sen. 
Wojewodschaften 
Lemberg, Stanislau, 
Tarnopol und Wolhy- 
Allen. 
Wojewodschaften 
Dosen und Pommern. 
Woilewodschaft Lodz 
Stadt Warschau und 
Wojewodschaften War- 
schau, Lublin und Bie- 
lostok. 
Site 
Krakau 
Lemberg 
Posen 
Lodz 
Warschau 
Zahl der 
angeschlossenen 
Kassen 
37a 
4 
} 
'q 
nn FÜR ARBEIT UND SOZIALHILFE : Die Soxiolversicherung in Polen. Bericht 
der polnischen Delegation an die 7. Internationale Arbeitskonterenz. Warschau, 1925 80 8. 
In der Tschechoslowakei hat jede Kasse zum Zwecke der Erfüllung 
der den Kassen gemeinsam zustehenden Aufgaben einem Kassen- 
verband anzugehören. Die Wahl des Verbandes ist Sache des 
Vorstandes und des Überwachungsausschusses. Sie erfolgt in 
zemeinsamer Sitzung beider Organe mit Zweidrittelmehrheit der 
Anwesenden. Wird eine Zweidrittelmehrheit nicht erreicht, so 
antcheidet die Zentralsozialversicherungsanstalt ($ 93 des Gesetzes 
vom 9. Oktober 1924). Die Kassenverbände unterliegen der 
Aufsicht der Zentralsozialversicherungsanstalt, in höherer. Instanz 
dem Ministerium für Soziale Fürsorge ($ 93, Abs. 3). Bei der 
Beaufsichtigung der Versicherungsträger kann sich die Zentral- 
sozlalversicherungsanstalt der Mitwirkung des Verbandes, ins- 
sgesondere zur Durchführung der Revisionen, bedienen ($ 93, 
Abs. 4). Die Satzung des Kassenverbandes kann die ange- 
schlossenen. Versicherungsträger verpflichten, sich bei der Durch- 
führung der Versicherung wechselseitige Hilfe zu leisten. Sie 
kann auch anordnen, dass ein Versicherungsträger Versicherungs-
	        
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