Object: Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker

folgt: 97,6 Prozent Malayen, 2,1 Prozent Chinesen und Araber und 
nur 0,3 Prozent Weiße, Jetzt beträgt die Gesamtzahl der Weißen 
etwa 200 000, wovon knapp die Hälfte Holländer sind, 
Die wichtigste Insel der Gruppe ist Java, Hier leben 70 Prozent 
der Gesamtbevölkerung. Es wird Zucker, Reis, Kaffee, Tee usw. 
exportiert, Den Hauptanteil am Export hatte bisher der Zucker. 
Vom Gesamtexport im Jahre 1924, der 695 Millionen holländische 
Gulden betrug, entfielen auf den Zuckerexport 491,1 Millionen Gul- 
den. In letzter Zeit fängt auch das Erdöl an, eine Rolle zu spielen. 
Die Gesetzgebung und die ganze Einrichtung in Indonesien ist 
nur darauf gerichtet, den holländischen Ausbeutern die Möglichkeit 
zu geben, diese Ausbeutung zu behaupten. Man hat ganz Indonesien 
in verschiedene Provinzen aufgeteilt. In jeder dieser Provinzen steht 
an der Spitze ‚ein Resident; ihm unterstehen Polizei- und andere 
Beamte für die Steuern usw. 
Die juridische Trennung zwischen Indonesiern und den euro- 
päischen Beamten und Handelsleuten ist vollständig durchgeführt. 
So hat man z. B. für die Europäer ganz besondere Gerichte mit 
holländischen Richtern und für die Indonesier andere Gerichte, in 
denen bei den höheren ein Holländer Vorsitzender ist und wo die 
Indonesier Beisitzer sein können. Wenn also die holländische Re- 
gierung mit der Bevölkerung in Streit geraten ist, so kommt die Be- 
völkerung nicht vor denselben Richter wie der holländische Ein- 
wanderer, sondern vor ein gemischtes Gericht, Man kann also nicht 
schlechthin sagen, daß der holländische Richter einen Holländer oder 
anderen Kapitalisten anders behandelt als einen Indonesier, denn 
der Indonesier wird ja, wenn auch von den durch die Holländer 
korrumpierten Elementen aus der indonesischen Bevölkerung abge- 
urteilt, wobei noch die Beeinflussung durch den holländischen Vor- 
sitzenden zu beachten ist, Mit diesem Trick will man den Eindruck 
erwecken, daß eine „Gerechtigkeit“ bestehe und als ob die Ein- 
wohner über das Schicksal ihrer Volksgenossen selbst bestimmen 
könnten, 
Wir haben ferner seit einigen Jahren in Indonesien einen Volks- 
rat. Wenn man aber denkt, der Volksrat bedeute eine Art Parla- 
ment, so ist das falsch. Erstens hat der Volksrat nur eine beratende 
Stimme, und zweitens werden die Mitglieder dieses Volksrates von 
den Gemeinderäten gewählt, die wiederum vom Generalgouverneur 
ernannt werden, also Kreaturen‘ des Generalgouverneurs sind. In 
Wirklichkeit haben also die kapitalistischen Vertreter im hollän- 
dischen Parlament mehr zu sagen als alle Indonesier zusammen. 
Denn hier wird das Budgetrecht für Indonesien geregelt usw. Wir 
sehen, es ist eine sehr eigenartige. „Demokratie", die das demokra- 
tische Holland seiner Kolonie gegeben hat, 
Das wird noch besser beleuchtet, wenn wir die Presse-, Rede- 
und Koalitionsfreiheit der Indonesier betrachten, Es ist zwar nicht 
so klar umrissen wie in den holländischen Gesetzen, aber prinzipiell 
sind diese Freiheiten doch zugesichert worden, Ich sage aber aus- 
drücklich prinzipiell, denn das bedeutet immerhin etwas anderes wie 
die Praxis. So kann der Generalgouverneur z. B. sagen, daß in ge- 
wissen Teilen von Sumatra, Java oder anderswo solche Verhältnisse 
sind, die ihn „zwingen, alle diese versprochenen Freiheiten aufzu- 
heben. Er braucht auch nicht zu sagen, welche „Verhältnisse‘ das 
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