torium) immer dieselben juristischen Prinzipien, die als Basis der
imperialistischen Gesetzgebung in den Kolonien dienen.
In dem letzten Viertel des 19. Jahrhunderts wurde die koloniale
Expansion von Europa mit einer ganz besonderen Schärfe getrieben.
Die Reisenden aller Länder, zu ein und derselben Zeit und von ein und
derselben Wißbegierde hingerissen („La Passion,de la Planete‘, wie
sie ein französischer Verfasser, Melchior de Vogus, nannte), haben
den ganzen afrikanischen Kontinent durchkreuzt, welcher bis dahin
auf allen Karten der Welt bloß einen großen weißen Flecken dar-
stellte. Und gleich nach ihnen haben ihre Regierungen die von ihnen
eröffneten Territorien untereinander verteilt, indem sie in eilig ge-
schlossenen Verträgen ihre Einflußsphären bestimmten, .
Der bürgerliche Gelehrte Professor Charles Cide schreibt zum
Beispiel folgendes:
„Dieser Kampf um die Verteilung der Welt bleibt die bedeu-
tendste Erscheinung des Schlusses des Jahrhunderts, deren wohl-
tuende oder verhängnisvolle Folgen wir noch in der entferntesten
Zukunft spüren werden,“
Sie wissen ebenso gut wie ich, daß diese geheimnisvolle und un-
bekannte Kraft nichts anderes ist als das, was Lenin in seiner Formel
als „Imperialismus, das letzte Stadium des Kapitalismus’, bezeichnete.
Die Politiker und Wirtschafter ergehen sich in Diskussionen über
die Frage, ob die koloniale Eroberung gesetzlich sei oder nicht, In
Frankreich nämlich sind diese Debatten von großer Wichtigkeit und
haben leidenschaftlich die ganze Gesellschaftsmeinung, besonders
unter den mittleren Klassen und dem Volke, erregt, welche immer
gegen die koloniale Eroberung waren und schon manchen Minister
zu Fall brachten.
Andererseits erklären manche Wirtschafter, daß die koloniale
Eroberung an und für sich ungesetzlich sei, da sie das Recht der
Eingeborenen angriffe, Aber dieselben Männer finden auch den Auf-
stand der unterdrückten Eingeborenen ungesetzlich und sind weit
davon entfernt, die letzteren zu unterstützen, wenn sie rebellieren
und durch ihren Aufstand die Richtigkeit des ersten Gedankens dieser
Verfasser beweisen; ja, diese Leute sind dann sogar wiederum die
ersten, die im Chor mit den imperialistischen Staatsmännern die
bewaffneten Interventionen bewilligen, welche gegen diese asiatischen
der afrikanischen Völkerschaften unternommen werden,
Das Recht zur Eroberung der Kolonien und der Ausbeutung und
Unterdrückung der Kolonialvölker begründet Paul Lerovy Beaulien
wie folgt: .
„Es ist weder natürlich noch gerecht, daß die zivilisierten
Völker sich bis aufs äußerste verdichten und in den beschränkten
Territorien ersticken, welche die Stätte ihrer ersten Ansiedlung
bilden, daß sie hier die Wunder der Wissenschaft, der Kunst und
der Zivilisation aufhäufen, und daß sie die Hälfte der ganzen Welt
den kleinen Gruppen der unwissenden, unkräftigen Menschen, den
schwachsinnigen Kindern der Menschheit, die auf den unüberseh-
baren Territorien zerstreut sind, oder den degenerierten Völker-
schaften ohne Energie, ohne Leitung, die in ihrer Altersschwäche
jedes Ringens unfähig sind. überlassen.”
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