Full text: Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker

Ich finde es ebenso überflüssig, die deutschen Teilnehmer der 
Konferenz an die energische Sprache ihres größten Juriskonsulten 
von Ihering zu erinnern, welcher in einem poetischen, romantischen 
Aufsatze die koloniale Eroberung zu rechtfertigen suchte, 
Die Regierungen aller Zeiten haben sich wenig um diese Sprach- 
künstler und akademischen Diskussionen gekümmert. und dafür 
„reale‘ Politik gemächt, die wir in wenigen Worten zusammenfassen 
können: Die politische Macht zu erweitern, die Expansionsbedürf- 
nisse zu befriedigen, den Markt für die nationale Industrie erweitern, 
mittels der kolonialen Ausbeutung und im Zusammenhang mit dem 
Export die einheimische. Arbeiterschaft korrumpieren, um so die ein- 
heimische ausgebeutete Arbeiterklasse von den ausgebeuteten und 
unterdrückten Kolonialvölkern zu trennen und sich so die Herrschaft 
auf den Schultern der ausgebeuteten Arbeiterklasse und der unter- 
drückten Kolonialvölker auch weiterhin zu sichern. 
Im Hinblick auf die Beherrschung der Kolonialvölker ergibt sich 
folgendes Bild: 
Es unterdrücken: Großbritannien 404 Millionen, . Frankreich 
52 Millionen, Holland 48 Millionen, Portugal ‚8 Millionen, Belgien 
10 Millionen, die Vereinigten Staaten 10 Millionen, Japan 21 Mil- 
onen, Italien 1 Million, Spanien ‚600- bis 700 000 Kolonialbevöl- 
kerung, Wenn wir aber zu diesen 5- bis 600 Millionen Ein- 
geborenen der Kolonien, die der imperialistischen Vormundschaft 
unterworfen sind, auch China, das als eine Halbkolonie zu betrachten 
ist und welches, wie Sie wissen, schon jahrelang darum ringt, die 
internationale imperialistische Vormundschaft niederzuwerlfen, sowie 
auch die meisten Staaten Zentralamerikas und Lateinamerikas hinzu- 
fügen, so können wir sagen, daß mindestens % der Menschheit als 
Kolonialsklaven unter dem imperialistischen Joche stehen. 
Die Fragen des Gemeinrechtes und alle die Verschiedenheiten, 
die man in den Kolonien, beim Protektorat und beim internationalen 
Mandat festzustellen sucht, müssen wir gleichfalls beiseite legen, In 
der Wirklichkeit haben alle diese Fragen bloß Interesse für Diplo- 
maten. Tatsächlich findet man immer, sowohl in dem Protektorat 
als auch in den Kolonien und in den internationalen Mandaten, nur 
die Gewalt des imperialistischen Staates, welcher ihnen ihre Gesetze 
diktiert, Ob sie einen Bey oder einen Sultan behalten, immer ist es 
der imperialistische Staat, der ihnen ihre Gesetzgebung aufzwingt, 
Dann die Verschiedenheiten, welche die Kolönialsoziologen be- 
zeichnen; Unterwerfung, Assimilation und Autonomie, Die Fest- 
stellung dieser Verschiedenheiten läßt glauben, daß die Kolonien 
einige Etappen durchzumachen haben: zuerst die Unterwerfung, dann 
die Assimilation, dann die Autonomie und als Folge die Unabhängig- 
keit. Tatsächlich aber ist nichts davon wahr, Statt der Autonomie 
und der Unabhängigkeit entgegenzuschreiten, werden die Kolonial- 
völker einer Gesetzgebung unterworfen, die zu einer immer größeren, 
härteren und grausameren Unterwerfung führt. 
Die französische koloniale Gesetzgebung hat formell das Prinzip 
der Aufrechterhaltung der einheimischen Institutionen bestätigt, 
Dieses Prinzip finden wir auch in den meisten der kolonialen Gesetz- 
gebungen, wie in England, Belgien, Holland, Italien usw. 
Aber wie Sie wissen, wird die kapitalistiscche Welt von den 
Gegensätzen verzerrt, die sie nicht los werden kann. Und nachdem 
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