Hinterlegung des Zahlungsbetrags; Eintragung
eines Beschränkungsvermerks in das Schuldbuch.
Soweit Ungewißheit darüber besteht, ob der Entschädigungsanspruch
auf einen Dritten übertragen
oder mit dem Rechte eines Dritten belastet ist, ist der
Zahlungsbetrag ($ 9 KSSG.), sofern er gemäß 8 10
Abs. 1 KSSC. har gezahlt wird, unter Verzicht auf
das Recht der Rücknahme zu hinterlegen; wird der
Zahlungsbetrag gemäß 8 10 Abs. 2 oder 3 KSSG. in
das Reichsschuldbuch eingetragen, so ist die Reichsschuldenverwaltung
um Eintragung eines Beschränkungsvermerkes
zugunsten des Dritten zu ersuchen.
Diese Bestimmungen finden keine Anwendung, sofern
lie Beteiligten innerhalb einer vom Reichsentschädigungsamte
zu bestimmenden Frist eine andere Regelung
vereinbaren und dem Reichsentschädigungsamt in
beglaubigter Form anzeigen.
Artikel 8
IV. Zahlung der Entschädigung
1. Allgemeine Bestimmungen
Artikel 9.
Zeitpunkt der Zahlung.
Die Barzahlung oder das Ersuchen um Eintragung
von Schuldbuchforderungen erfolgt, nachdem der
Schlußentschädigungsbescheid unanfechtbar geworden
ist.
Artikel 10.
Zahlungsverweigerung bei Erstattungspflicht,
Hat der Geschädigte dem Reichsentschädigungsamt
öder dem Reichsausgleichsamt eine Leistung zu erstatten,
die auf die Schlußentschädigung nicht angerechnet
oder gegen sie nicht aufgerechnet werden kann,
so kann die Barzahlung oder das Ersuchen um Eintragung
von Schuldbuchforderungen bis zur Erfüllung
der Erstattungspflicht verweigert werden. $ 273 BGB.
Hndet entsprechende Anwendung.