Full text: Die deutsche Wirtschaft

482 Die wirtschaftliche Einstellung der öffentlichen Verwaltung. 
Kammern beruht vielmehr darin, daß in ihr die führenden Wirtschafts- 
kräfte unmittelbar tätig sind und nur durch geschulte Juristen und 
Volkswirte unterstützt werden, die zwar die Rechte und die Pflichten 
von mittelbaren Staatsbeamten haben, die aber doch die Kammern 
nicht zu Behörden stempeln. Hier ist ein Punkt, wo sich Kammern 
und Kommunen stark unterscheiden, weil die Wirtschaft freie Be- 
tätigungsmöglichkeiten behalten muß. Das liegt in ihrem Wesen! 
Wollte man die Kammern bürokratisieren, so würde ihre Selbst- 
verwaltung der allmählichen Verkümmerung anheimfallen. Deshalb 
Freiheit der Wirtschaft auch hier!
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.