Full text: Anleiherecht, Reichsschuldenwesen, Reichsschuldbuch, Anleiheablösung, Anleihen auf Grund des Dawes-Plans, Anleihen der Reichspost und Anleihen der Schutzgebiete

5. Bekanntmachung der Reichs- 
schuldenverwaltung über Reichs- 
schuldurkundenpapier 
vom 25. Februar 1927 
(veröffentlicht in Nr. 48 des Reichsanzeigers vom 
926, Februar 1927). 
Auf Grund des 8 1 des Gesetzes über den Schutz 
ües zur Anfertigung von Schuldurkunden des Reichs 
und der Länder verwendeten Papiers gegen unbefugte 
Nachahmung vom 3. Juli 1925 (RGBL. I S. 93) werden 
die Merkmale eines zur Herstellung von Reichsschuld- 
urkunden verwendeten Papiers bekauntgemacht, 
Das Papier läßt bei Durchsicht nebeneinander- 
stehende von dunklen Linien gebildete und auf die 
ganze Fläche gleichmäßig verteilte Quadrate erkennen. 
lie zwischen den dunklen Linien das dunkle Wasser- 
zeichen RSV tragen und mit ihren vollen dunklen Eeck- 
{flächen in einer die Quadrate verbindenden dunklen 
Kreislinie liegen. Innerhalb der einzelnen Linienqua- 
drate ist ein von einer dunklen Linie ebenfalls qua- 
dratisch eingefaßtes lichtes Ornament ersichtlich, das 
aus verschlungenen Linien besteht. 
6. Bekannimachung 
der Reichsschuldenverwaltung vom 
13. März 1928 über Austfertigungs- 
kosten für Ersatzurkunden 
(veröffentlicht in Nr. 66 ‚des Reichsanzeigers vom 
17. März 1928). 
Die Kosten der Ausfertigung von KErsatzstücken 
für Schuldurkunden des Reichs und des Preußischen 
Staats betragen vom 1. April 1928 an:
	        
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