nas .
mit bes. Rücksicht auf die Stadtwirtschast des deutschen Mittelalters Q
. 5
sich bis auf die feinsten Einzelheiten durchgebildet, wen §.§ dliothsk F
mit manchen lokalen Besonderheiten, in allen mittelalten .it
Städten.“ x
In Konsequenz seiner These, daß das wirtschaftliche Lebkeéhke.
von dem Prinzip des direkten Austausches beherrscht gewejen
sei, behauptet Bücher zunächst hinsichtlich des Kleinhandels,
daß der in der Stadt ansässige Kleinhändler nur des Armen
wegen vorhanden war. „Alle wohlhabenden Leute in den
Städten pflegten auf den Wochen- und Jahrmärkten direkt ihren
Bedarf von den fremden Marktleuten zu kaufen“ (S. 98). Ganz
gewiß ist es richtig, daß die Märkte im Mittelalter in unvergleich-
lich höherem Grade als heute die Funktion hatten, die Konsu-
menten der Stadt unmittelbar mit Produkten von auswärts zu
versehen. Allein sie ergänzen doch nur den städtischen Klein-
handel, erseßzen ihn für keine Klasse. Wählen wir als Beispiel
eine der ältesten hierher gehörigen Nachrichten, den Satz des
Freiburger Stadtrechts aus dem 12. Jahrhundert?), welcher
das Recht der Metzger, Vieh zu kaufen, für die Zeit um Martini
einer Einschränkung unterwirft, damit die Bürger, welche sich
für den Winter mit Fleisch versehen wollen, unter möglichst
günstigen Bedingungen einkaufen können. Wir wollen die
Frage nicht erörtern, ob die Bürger, welche um Martini Vieh
kauften, wirklich nur zu den wohlhabenden gehören, oder ob nicht
auch die Bürger mittleren Vermögens und sogar Arme sich ein
Schwein erstehen. Geben wir zu, daß bloß die erste Klassse in
Betracht kommt. Trotzdem würde nicht daran zu denken sein,
daß der Reiche durch eigenen Einkauf von Vieh sich vom Metzger
ganz unabhängig machen will: gerade der gut situierte Bürger
von Abschließen und Freiheit, ist ein durchgreifender Zug früherer
Verkehrs- und Gewerbepolitik: die Stimme des Augenblicks hatte
meist allein Geltung. . .. In reinen Zunftstädten, wie Basel, war
man konsequenter." S. 315: „Aus dieser ganzen Politik haben wir
ersehen können, wie schwankend im ganzen das Verhalten des Stadt-
rats war." Vgl. hierzu auch G. Adler, Die Fleischteuerungspolitik
der deutschen Städte beim Ausgange des Mittelalters S. 18 ff.
E . S; vorhin S. 204 Anm. 2. Vgl. dazu Territorium und Stadt