Full text: Anleiherecht, Reichsschuldenwesen, Reichsschuldbuch, Anleiheablösung, Anleihen auf Grund des Dawes-Plans, Anleihen der Reichspost und Anleihen der Schutzgebiete

nanzen den Zinsfuß der Anleihe für einen Zeitraurtt 
von 7 Jahren von 5 auf 6% erhöht. Das gleichzeitige 
Angebot einer Zurückzahlung in bar war in diesem 
Falle, wo dem Anleihegläubiger lediglich ein Vorteil 
gewährt wurde, nicht nötig. 
Als Konsolidation oder Konsolidie- 
rung wird die Vereinigung mehrerer Anleihen mit 
verschiedenen Bedingungen zu einer einheitlichen Ge- 
samtanleihe bezeichnet. Ein Hauptbeispiel bildet hier- 
für das Gesetz, betreffend die Konsolidation Preußi- 
scher Staatsanleihen, vom 19. Dezember 1869 (GS. 
S 1197), durch das im Interesse einer Vereinheit- 
lichung der Staatsschuld und damit einer Erleichte- 
rung der Verwaltung für 17 teils 4Mprozentige, teils 
4prozentige preußische Staatsanleihen die Umwand- 
lung in eiue einheitliche konsolidierte 4%prozentige 
Staatsanleihe angebahnt wurde, deren Sehuldver- 
schreibungen man als „Konsols“ bezeichnete, ; 
Was schließlich die Lombardierung von 
Reichsanleihen anbetrifft, so ist nach 8 21 Ziffer 3 
letzter Absatz des Bankgesetzes vom 30. August 1924 
die Beleihung langfristiger Schuldverschreibungen des 
Reichs durch die Reichsbank unter der Bedingung 
gestattet, daß für die Darlehen neben der Pfand- 
sicherheit zwei Verpflichtete haften, von denen einer 
eine Bankfirma sein muß, die in Deutschland Ge- 
schäfte betreibt. Nach einer am 26, Januar 1928 vom 
Reichsminister der Finanzen bekanntgegebenen Re- 
gelung ist unter Führung der Reichsanleihe-Aktien- 
gesellschaft eine Gemeinschaft von Banken gebildet 
worden, deren Mitglieder sich bereit erklärt haben, 
die hach dem Bankgesetz erforderliche zusätzliche 
Bürgschaft provisionsfrei für den Darlehnsnehmer zu 
übernehmen. Außerdem werden die Darlehnsnehmer, 
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