Full text: Anleiherecht, Reichsschuldenwesen, Reichsschuldbuch, Anleiheablösung, Anleihen auf Grund des Dawes-Plans, Anleihen der Reichspost und Anleihen der Schutzgebiete

Ansatz zu bleiben haben ($ 19 Abs. 2 des Gesetzes). Der 
Anleihegläubiger hat anzugeben, ob und gegebenenfalls 
in welcher Höhe er eine Vorzugsrente von einem Lande 
bezieht oder eine solche beantragt hat. 
In dem Antrag ist ferner anzugeben, welche Aus- 
losungsrechte dem Anleihegläubiger gehören und wann 
und auf welche Weise er sie erworben hat; soweit über 
sie Auslosungsscheine ausgegeben sind, ist deren 
Nummer zu bezeichnen. 
Hat der Anleihegläubiger die Gewährung von Aus- 
losungsrechten beantragt und ist über diesen Antrag 
noch nicht entschieden worden, so hat er anzugeben, 
welchen Betrag von Markanleihen des Reichs er zum 
Umtausch in die Anleiheablösungsschuld angemeldet 
hat, wann und bei welcher Anmeldungsstelle die An- 
meldung vorgenommen und bei welcher Anleihealt- 
besitzstelle die Gewährung von Auslosungsrechten für 
ihn beantragt ist, 
8 44. 
Voraussetzungen der erhöhten Vorzugsrente. 
Wird die Gewährung einer erhöhten Vorzugsrente 
{8 20 Abs. 2 des Gesetzes) beantragt, so hat der An- 
leihegläubiger für den Fall der Gewährung einer Vor- 
zugsrente in seinem Antrag den Verzicht auf die die 
Vorzugsrente begründenden Auslosungsrechte auszu- 
sprechen und sich zur Übertragung von Anleihe- 
ablösungsschuld in Höhe des Nennbetrags seiner Aus- 
losungsrechte auf das Reich zu verpflichten, 
Sofern der Anleihegläubiger Anleiheablösungsschuld 
und Auslosungsrechte für seine Altbesitzanleihen noch 
nicht erhalten hat, hat er für den Fall der Gewährung 
einer Vorzugsrente auf die ihm zustehenden Aus- 
losungsrechte, soweit sie die Vorzugsrente begründen, 
zu verzichten und seinen Anspruch auf Gewährung von 
Anleiheablösungsschuld auf das Reich zu übertragen. 
8 45. 
Tätigkeit der Bezirksfürsorgestelle, 
Die Bezirksfürsorgestelle prüft die Angaben des An- 
tragstellers über die Person und die Einkommensver- 
hältnisse des Anleihegläubigers nach. Den Autrag und 
das Ergebnis der Prüfung legt sie dem Ausschuß für 
Vorzugsrenten vor. 
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