Full text: Anleiherecht, Reichsschuldenwesen, Reichsschuldbuch, Anleiheablösung, Anleihen auf Grund des Dawes-Plans, Anleihen der Reichspost und Anleihen der Schutzgebiete

ce) Bekanntmachung der Reichsschuldenverwaltung vom 
26. August 1925 über Papier, Ausfertigung und Ent- 
wertung der Schuldurkunden der Deutschen Äußeren 
Anleihe 1924 (veröffentlicht in Nr. 203 des Reichs- 
anzeigers vom 831. August 1925). 
1. Auf Grund des & 1 des Gesetzes über den Schutz 
des zur Anfertigung von Schuldurkunden des Reichs 
und der Länder verwendeten Papiers gegen unbefugte 
Nachahmung vom 3. Juli 1925 (RGBI. 1925 I S, 98) 
werden die Merkmale des zu den Schuldurkunden der 
Deutschen Äußeren Anleihe 1924 verwendeten Papiers 
hiermit bekanntgegeben. 
Das Papier läßt bei Durchsicht helle Quadrate, deren 
Seiten das helle Wasserzeichen RSV (Reichsschulden- 
verwaltung) tragen, sowie helle quadratförmige Orna- 
mente und Linien erkennen, die gleichmäßig über die 
yanze Fläche verteilt sind. 
Das Papier für die Amerikanische Ausgabe der 
Deutschen Außeren Anleihe 1924 ist außerdem in 
gleichmäßigen, etwa 8 bis 12 cm von einander entfern- 
ten Streiten mit einem rotvioletten Stoffauflauf ver- 
sehen, in dem das Wasserzeichen besonders deutlich 
hervortritt. 
2, Auf Grund des 8 6 Abs. 2 der Reichsschulden- 
ordnung vom 18, Februar 1924 (RGBL 1924 I S. 95) be- 
stimmen wir: 
a) Die Sehuldverschreibungen der Deutschen Äußeren 
Anleihe 1924 werden ausgefertigt durch Aufdruck 
unseres den Reichsadler mit der Umschrift „Reichs- 
schuldenverwaltung“ enthaltenden Dienstsiegels in 
roter Farbe links neben den Unterschriften der 
Mitglieder der Reichsschuldenverwaltung. Die Aus- 
fertigung der Zinsscheine dieser Anleihe erfolgt 
durch Aufdruck der Stücknummer in roter Farbe. 
Die Sehuldverschreibungen der Deutschen Äußeren 
Anleihe 1924 werden entwertet durch Ausstanzen 
von zwei oder mehreren dreieckigen oder kreuz- 
förmigen oder kreisrunden Löchern mit mindestens 
5mm Durchmesser. Die Entwertung der Zins- 
scheine dieser Anleihe erfolgt durch Ausstanzen 
eines oder mehrerer dreieckiger oder kreuzförmiger 
oder kreisrunder Löcher von mindestens 5mm 
Durehmesser oder durch Abschneiden einer Keke, 
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