ce) Bekanntmachung der Reichsschuldenverwaltung vom
26. August 1925 über Papier, Ausfertigung und Ent-
wertung der Schuldurkunden der Deutschen Äußeren
Anleihe 1924 (veröffentlicht in Nr. 203 des Reichs-
anzeigers vom 831. August 1925).
1. Auf Grund des & 1 des Gesetzes über den Schutz
des zur Anfertigung von Schuldurkunden des Reichs
und der Länder verwendeten Papiers gegen unbefugte
Nachahmung vom 3. Juli 1925 (RGBI. 1925 I S, 98)
werden die Merkmale des zu den Schuldurkunden der
Deutschen Äußeren Anleihe 1924 verwendeten Papiers
hiermit bekanntgegeben.
Das Papier läßt bei Durchsicht helle Quadrate, deren
Seiten das helle Wasserzeichen RSV (Reichsschulden-
verwaltung) tragen, sowie helle quadratförmige Orna-
mente und Linien erkennen, die gleichmäßig über die
yanze Fläche verteilt sind.
Das Papier für die Amerikanische Ausgabe der
Deutschen Außeren Anleihe 1924 ist außerdem in
gleichmäßigen, etwa 8 bis 12 cm von einander entfern-
ten Streiten mit einem rotvioletten Stoffauflauf ver-
sehen, in dem das Wasserzeichen besonders deutlich
hervortritt.
2, Auf Grund des 8 6 Abs. 2 der Reichsschulden-
ordnung vom 18, Februar 1924 (RGBL 1924 I S. 95) be-
stimmen wir:
a) Die Sehuldverschreibungen der Deutschen Äußeren
Anleihe 1924 werden ausgefertigt durch Aufdruck
unseres den Reichsadler mit der Umschrift „Reichs-
schuldenverwaltung“ enthaltenden Dienstsiegels in
roter Farbe links neben den Unterschriften der
Mitglieder der Reichsschuldenverwaltung. Die Aus-
fertigung der Zinsscheine dieser Anleihe erfolgt
durch Aufdruck der Stücknummer in roter Farbe.
Die Sehuldverschreibungen der Deutschen Äußeren
Anleihe 1924 werden entwertet durch Ausstanzen
von zwei oder mehreren dreieckigen oder kreuz-
förmigen oder kreisrunden Löchern mit mindestens
5mm Durchmesser. Die Entwertung der Zins-
scheine dieser Anleihe erfolgt durch Ausstanzen
eines oder mehrerer dreieckiger oder kreuzförmiger
oder kreisrunder Löcher von mindestens 5mm
Durehmesser oder durch Abschneiden einer Keke,
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