Full text: Anleiherecht, Reichsschuldenwesen, Reichsschuldbuch, Anleiheablösung, Anleihen auf Grund des Dawes-Plans, Anleihen der Reichspost und Anleihen der Schutzgebiete

(Eingetragene Firma bzw. Name d“s Unternehmers} 
Aussteller .... dieser Öbligation, verpflichtet sich, 
an die Bank für deutsche Industrie-Obligationen in 
zwei gleichen, am 1. April und 25, August jeden 
Jahres halbjährlich nachträglich fälligen Raten zur 
Verzinsung und Tilgung des Gesamtbetrages dieser 
Ausgabe von Obligationen gemäß $ 10 Abs. 4 des 
Industriebelastungsgesetzes vom 80. August 1924 zu 
zahlen, 
einen Zinsbetrag von 2% % vom 1. September 1925 
bis 31. August 1926, 
einen Zinsbetrag von 5% vom 1. September 1926 
bis 31. August 1927, 
eine Jahresleistung von 6% für Zinsen- uud Til- 
gungsdienst vom 1. September 1927 bis 31. August 
1928 und im gleichen Betrage für jedes folgende 
Jahr bis zum Erlöschen der Verpflichtung in Ge- 
mäßheit der Bestimmungen des Gesetzes. 
L 
Diese Obligation bildet einen Teil der Gesamtaus- 
gabe von 5 Milliarden Goldmark Schuldverschrei- 
bungen, welche im Industriebelastungsgesetze vom 
30. August 1924 (weiterhin kurz „Gesetz“ genannt) 
vorgesehen ist. 
Die Obligation ist gemäß den 88 1 und 41 des Ge- 
setzes durch eine Hypothek des öffentlichen Rechtes 
an erster Stelle (öffentliche Last) auf den zum Be- 
ıriebsvermögen des belasteten Unternehmers gehörigen 
inländischen Grundstücken, Erbbaurechten, Kohlen- 
abbaugerechtigkeiten, Bergwerkseigentum oder Bahn- 
einheiten gesichert und mit anderen in den $8 46 bis 
50 des Gesetzes vorgesehenen Vorzugsrechten sowie 
der Garantie des Reichs gemäß 8 68 des Gesetzes aus- 
gestattet. 
IL. 
Die vom unterzeichneten Unternehmer an die 
Bank für deutsche Industrie-Obligationen (weiterhin 
die „Bank“ genannt) entrichteten Zins- und Tilgungs- 
beträge werden von der Bank auf das Konto des 
Agenten für die Reparationszahlungen bei der Reichs. 
A
	        
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