(Eingetragene Firma bzw. Name d“s Unternehmers}
Aussteller .... dieser Öbligation, verpflichtet sich,
an die Bank für deutsche Industrie-Obligationen in
zwei gleichen, am 1. April und 25, August jeden
Jahres halbjährlich nachträglich fälligen Raten zur
Verzinsung und Tilgung des Gesamtbetrages dieser
Ausgabe von Obligationen gemäß $ 10 Abs. 4 des
Industriebelastungsgesetzes vom 80. August 1924 zu
zahlen,
einen Zinsbetrag von 2% % vom 1. September 1925
bis 31. August 1926,
einen Zinsbetrag von 5% vom 1. September 1926
bis 31. August 1927,
eine Jahresleistung von 6% für Zinsen- uud Til-
gungsdienst vom 1. September 1927 bis 31. August
1928 und im gleichen Betrage für jedes folgende
Jahr bis zum Erlöschen der Verpflichtung in Ge-
mäßheit der Bestimmungen des Gesetzes.
L
Diese Obligation bildet einen Teil der Gesamtaus-
gabe von 5 Milliarden Goldmark Schuldverschrei-
bungen, welche im Industriebelastungsgesetze vom
30. August 1924 (weiterhin kurz „Gesetz“ genannt)
vorgesehen ist.
Die Obligation ist gemäß den 88 1 und 41 des Ge-
setzes durch eine Hypothek des öffentlichen Rechtes
an erster Stelle (öffentliche Last) auf den zum Be-
ıriebsvermögen des belasteten Unternehmers gehörigen
inländischen Grundstücken, Erbbaurechten, Kohlen-
abbaugerechtigkeiten, Bergwerkseigentum oder Bahn-
einheiten gesichert und mit anderen in den $8 46 bis
50 des Gesetzes vorgesehenen Vorzugsrechten sowie
der Garantie des Reichs gemäß 8 68 des Gesetzes aus-
gestattet.
IL.
Die vom unterzeichneten Unternehmer an die
Bank für deutsche Industrie-Obligationen (weiterhin
die „Bank“ genannt) entrichteten Zins- und Tilgungs-
beträge werden von der Bank auf das Konto des
Agenten für die Reparationszahlungen bei der Reichs.
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