thumbs: Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

Antrag: 
Nachdem der Verein der Branereieil Berlins und der Umgegend für den Falt 
der Aufhebung des Bier-Boykotts folgende Zusicherungen ertheilt hat: 
I. Der Arbeitsnachweis, dessen Bestimmungen im beiliegenden Statut enthalten sind, wird am 
1. Januar 1895 eingeführt. 
II. Diejenigen Arbeitnehmer, welche in Ausführung eines vom Verein gefaßten. Beschlusses am 15. 
beziv. 16. Mai er. zur Entlassung gckonnneu sind, und noch keine Arbeit gefunden haben, werden 
in die Listen des Arbeitsnachweises mit einem Vorzug vor den übrigen Arbeitnehmern eingeschrieben. 
III. Den 33 Arbeitern, welche bei den letzten Verhandlungen mit der Boykottkommission von den Ver 
tretern des Vereins namentlich bezeichnet worden sind, wird die Benutzung deS Arbeitsnachweises 
zugestanden, jedoch mit der Maßgabe, daß diese Arbeitnehmer nicht in dieselben Brauereien, in 
welchen sie vor dem 16. Mai er. beschäftigt waren, eingestellt werden. 
IV. Die unter II. bezeichneten Arbeitnehmer werden, obgleich sie sich außer Stellung befinden, aus 
nahmsweise bei der erstmaligen Mahl für das Kuratorium betheiligt. In Zukunft gelten hierfür 
die Bestimmungen des Statuts. 
V. Die Vercinsbrauercien erklären sich bereit, unter ausdrücklicher Wahrung ihrer völligen Freiheit 
bezüglich der Entlassung von Arbeitern, mit Rücksicht auf die lange Arbeitslosigkeit der unter II 
bezeichneten Personen bei der im nächsten Frnbjahr aus Anlaß der Einstellung der Mälzerei 
bevorstehenden Entlassung einer größeren Anzahl von Braucrgeselleu nicht in erster Linie die unter 
II genannten Personen auszustellen. 
VI. Der Verein erklärt sich bereit, dahin zu wirken, daß bezüglich der Arbeitszeit und des Arbeits 
lohnes diejenigen Bestimmungen platzgreiscn, welche vor dem 16. Mai d. I. in den Vcreinsbetricben 
in Kraft waren, wenn solche seitdem zu ungnnsten der Arbeitnehmer abgeändert sein sollten. 
Vkl. Der Verein erklärt sich bereit, dahin z» wirken, daß die seit dem 1. Mai d. I. außer Arbeit be 
findlichen Böttchergcscllen bei eintretendem Bedarf nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Gegen 
die Betheiligung der Böttchergesellcn beim Arbeitsnachweis gemäß seinem Statut sowie die Theil 
nahme derselben bei der erstmaligen Wahl für das Kuratorium stehen Bedenken nicht entgegen. 
beantragen die Unterzeichneten die Versammlung wolle beschließen: 
„Der Bier-Boykott ist aufgehoben" 
Berlin, den 28. Dezember 1894. 
Aeustergerling. 
Eckerlein. 
Henke. 
Krüger. 
Pfund. 
Srstin. 
Auer. 
Faber. 
Hclbig. 
Kubath. 
Plaih. 
Silberschmidt. 
Augustin. 
Feloentresf. 
Hoch. 
Liebknecht. 
Pohl. 
Singer. 
Vuumgarlen. 
Fischer. 
Hübner. 
Siegte. 
Pötzsch. 
Soyka. 
Bebel. 
Forgbert. 
Heinrich. 
Lock. 
Raumann. 
Spath. 
Beyer. 
Forstmann. 
Hildebraudt. 
Loose. 
Retzeran. 
Strehler. 
Beißwänger. 
Fritz. 
Hilpert. 
Mahle. 
Roland. 
Täterow. 
Berger. 
Gerisch. 
Jäckel. 
Masuch. 
Schennemann. 
Tausche!. 
Bolze. 
Geargi. 
Kleinert. 
Maitutat. 
Schlichting. 
Thiele. 
Braun. 
Gesche. 
Koblenzer. 
Millarg. 
Otto Schmidt. 
Thomas. 
Busse. 
Gnad!. 
König. 
Riederauer. 
Robert Schmidt. 
Timm. 
Butziger. 
Goerke. 
Köpnick. 
Otto. 
Scholz. 
Schröder. 
Vogtberr. 
Bökert. 
Grauer. 
Kvpp. 
Peper. 
Wendt. 
Dost. 
Eumpel. 
Köppe». 
Psannknch. 
Schulze. 
Werner. 
Dohrmann. 
Halsier. 
R. Koppen. 
Pfarr. 
Schweizer. 
Zaake. 
Znbeil. 
Max Badtnr. Berlin. 
168. Antrag zur Aufhebung des Boykotts
	        
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