thumbs: Neuere Zeit (Abt. 2)

306 Einundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel. 
Nordens, die wir soeben uns vergegenwärtigt haben; auf 
Grund noch mehr schon ihres ersten leisen Hervortretens seit 
dem Ende des 17. Jahrhunderts wäre wohl ein Prognostikon 
auf einstige brandenburgisch-preußische Größe zu stellen ge— 
wesen: schon trat Norddeutschland als künftige entscheidende 
Basis eines neuen Deutschen Reichs, schon innerhalb Nord— 
deutschlands Brandenburg als der künftig führende Staat 
dieses Reiches in frühesten, zartesten Umrissen hervor. 
Doch auf diesem erst werdenden Hintergrunde vollzogen 
sich um 1700 und nach 1700 noch harte, im einzelnen mit 
ihm noch kaum unmittelbar zu verbindende Tatsachen; und 
nur der eine Grundton allgemeinster Verhältnisse ist schon 
deutlich angeschlagen, daß die norddeutsche, insbesondere nord⸗ 
ostdeutsche Geschichte einschließlich der Schicksale der baltischen 
Länder ein Kapitel der deutschen 'Geschichte für sich bildet. 
Wir nähern uns der Darstellung dieser Geschichte in den 
ersten Jahrzehnten ihres besonderen Verlaufes, indem wir uns 
zunächst das damals aktuelle Verhältnis der Hauptfiguren des 
Schauplatzes, in Deutschland der welfischen Fürsten sowie der 
sächsischen und der brandenburgischen Kurfürsten, außerhalb 
Deutschlands aber der Könige von Dänemark, Schweden, Polen 
und des russischen Zaren vergegenwärtigen. 
In Niedersachsen war es mit dem Sturze Heinrichs des Löwen 
zu einem Zusammenbruche der welfischen Gewalt gekommen, 
von der sich diese nie wieder ganz erholt hat. Zwar gelang 
es dem welfischen Hause, im späteren Mittelalter und darüber 
hinaus im 16. Jahrhundert infolge der Reformation einige 
Erwerbungen zu machen, wofür namentlich auch Säkularisationen 
in Betracht kamen; aber die Anfangsausstattung, die schließlich, 
nach der Rehabilitation, Heinrichs des Löwen Enkel Otto das 
Kind im Jahre 1235 erhalten hatte, war zu gering, als daß 
sie sich selbst bei günstiger Erwerbspolitik im Laufe weniger 
Jahrhunderte zur Grundlage einer überragenden fürstlichen 
Gewalt hätte entwickeln lassen. Dazu kamen die ewigen 
Teilungen des Besitzes unter gleichberechtigte Erben, denen erst 
im 16. Jahrhundert der Erstgeburtsgedanke entgegentrat, und
	        
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