Die nordd. Staaten u. d. nord. Krieg; Entwickl. d. preuß. Königtums. 607
dementsprechend, bei zersplitterter fürstlicher Gewalt, starke
Schuldenlast und üppige Entwicklung der Stände. Bei dieser
Entwicklung konnte es schon als ein Vorteil gelten, als endlich,
in den Jahren 1635 und 1636, eine Verständigung der damals
bestehenden Linien über die gemeinschaftliche Behandlung ge⸗
wisser Rechte und einzelner politischer Fragen zustande kam
und zugleich eine von da ab festbleibende Verteilung der
einzelnen Lande unter die einzelnen Linien vereinbart wurde.
Bei dieser Gelegenheit erhielt die ältere, braunschweigische
Linie das Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel, während
der jüngeren, lüneburgischen Linie für ihre beiden Zweige
einerseits Lüneburg-Celle nebst Grubenhagen, anderseits Calen⸗
berg⸗Göttingen mit der Hauptstadt Hannover zufielen.
Von diesen verschiedenen Linien übernahm nun bald,
nicht ohne Verdruß der Braunschweiger, die lüneburgische
insofern die Führung, als sich in ihr, trotz der Schriftstellerei
Anton Ulrichs von Braunschweig und trotz ihrer sehr ver—
wickelten und für die Sittengeschichte der Zeit in schlimmem
Sinne lehrreichen Familienverhältnisse, die alten literarischen
und geistigen Neigungen des Welfenhauses besonders deutlich
forterbten; so war Georg Wilhelm von Celle, geboren 1624,
ein feiner, vornehmer, freilich auch genußliebender Herr und
Mäcen; und noch mehr galt dies von seinem 1629 geborenen
Bruder, Ernst August von Hannover.
Für die Politik aber wurden die beiden fürstlichen Brüder
wichtiger schon dadurch, daß sie, zumeist unter Führung Ernst
Augusts, eng zusammenhielten; daß es ihnen weiter gelang,
die Lande, die sie seit den achtziger Jahren des 17. Jahr⸗
hunderts ohne gleichberechtigte Erbanwärter beherrschten, ohne
weitere Teilung einheitlich zu regieren; und daß sie auf dieser
Grundlage es erreichten, ein verhältnismäßig starkes Soldheer
aufzustellen, das sich wiederholt, z. B. in der Schlacht an der
Conzer Brücke bei Trier trefflich schlug, und dessen Besitz sie
zu selbst von der großen Politik umworbenen Herrschern machte.
Es waren in dieser Hinsicht verwandte Machtgrundlagen, wie
sie für den brandenburg-preußischen Staat des Großen Kur—
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