Einleitung.
Gegenstand und Stellung der Bevölkerungslehre.
Unter Bevölkerung versteht man die Gesamtheit der Menschen
auf der ganzen Erde oder in einem bestimmten wirtschaftlich oder
politisch abgegrenzten Gebiet, z. B. einem Staate. Im Gegensatze
zu dem Begriff von Volk und Nation, der es nur mit den An-
gehörigen eines Volksstammes zu tun hat, schließt man bei der Be-
völkerung alle in dem betreffenden Gebiete wohnenden Menschen,
also z. B. auch die darin lebenden Ausländer ein.
Die Bevölkerung in diesem Sinne führt ihr eigenes Leben sie
entsteht und vergeht, sie nimmt an Zahl zu und sie nimmt an Zahl
ab, und sie kann sich auch in ihrem Aufbau und in ihrer Zusammen-
setzung ändern. Ihr Verhältnis zur äußeren Natur kann sich im
Laufe der Entwicklung wesentlich. anders gestalten und das Gleiche
kann auch von den Beziehungen der Fall sein, in denen die einzelnen
Glieder der Bevölkerung zueinander stehen. All diese Vorgänge
und Wandlungen sind in irgendeiner Weise kausal bedingt. Sie
stehen auch miteinander in den engsten Wechselbeziehungen, so
daß man in gewissem Sinne von einer inneren Ordnung sprechen
kann, die in dem „Leben der Personen in ihrer Gesamtheit“ herrscht.
Denn wo von Bevölkerung die Rede ist, da werden die in einem
bestimmten Gebiete lebenden Personen als kollektives Ganzes auf-
gefaßt und betrachtet. Hierbei verschwinden die Individuen hinter
dem Ganzen der Bevölkerung als solchem.
Die Tatsachen aufzuzeigen und darzustellen, in denen das Leben,
das Werden und Vergehen einer Bevölkerung zum Ausdruck kommt,
der inneren Ordnung nachzuspüren, nach der sich dieser ganze
Prozeß abspielt — das ist die Aufgabe der Bevölkerungslehre.
Diese Aufgabe ist eine sehr umfassende und vielgestaltige.
Das gilt sowohl von der Gliederung des Stoffes, wie auch von den
Problemen, die dabei zu behandeln sind.
Diehl-Mombert, Grundrisse. Bd. ıs.