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deckung auch auf die fremdeu Gelder wäre also das Gegeuteil dessen,,
was die Entwickelung des Notenweseus erfordert.
3. Die Reform des Systems der Notensteuer.
Verwickelter als hinsichtlich der „Drittelsdeckung" liegen die
Verhältnisse hinsichtlich der zweiten Bestimmung des Vankgesetzes,
welche die Einschränkung des ungedeckten Notenumlaufs bezweckt,
hinsichtlich der indirekten Kontingentierung des durch den
Barvorrat nicht gedeckten Notenumlaufs vermittelst
der 5prozentigen Notensteuer.
a ) Die bisherige Wirksam keit der indirekten Kontin
gentierung des ungedeckten Notenumlaufs.
Wenn wir die bisherigen Wirkungen dieses Systems ins Auge
fassen, müssen mir unterscheiden zwischen seinen Wirkungen ans die
Reichsbank und seinen Wirkungen ans die Privatnotenbanken.
Wir erinnern uns, daß die thatsächliche Centralisation des deut
schen Notenwesens um den Preis erkauft worden ist, daß die Neichs-
bank allein die Ansprüche, welche der Geldverkehr an die Elasticität
der Banknote stellt, zu befriedigen hat, während die Privatnoten-
banken diese wichtige Funktion nicht erfüllen, sodaß ihr ungedeckter
Notenumlauf für das deutsche Geldwesen eine Belastung ohne Vor
teil ist, welche außerdem eine gewisse Erschwerung der Diskont
politik der Neichsbank bedeutet*.
Die heilsamste Folge des Kontingentiernngssystems war nun,
daß der ungedeckte Notenumlauf der Privatnotenbanken auf den Um
fang ihrer Kontingente beschränkt blieb. Dagegen hat sich das
System hinsichtlich der Reichsbank weniger bewährt. Die Gründe
habe ich bereits entwickelt 2 : es kommt für die Sicherheit des Noten
umlaufs weniger der absolute Umfang der ungedeckten Noten als
das Decknngsverhältnis in Betracht, und die Diskontpolitik, welche
durch die Notensteuer mechanisch beeinflußt werden sollte, ist so viel
mehr voll qualitativen als von quantitativen Faktoren abhängig, daß
sie einer automatischen Regulierung nicht unterworfen werden kann.
Der Wert des Systems für eine Centralnotenbank läßt sich dahin
bestimmen, daß es weder zu einer vernünftigen Diskontpolitik zwingt,
noch eine unvernünftige Diskontpolitik verhindern kann.
' Siehe obeil S. 26.
2 Siehe oben S. 85-37.