Full text : Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

geber  vor  25  Jahren  nicht  dachte  und  nicht  denken  konnte,  jetzt
durch  eine  Veränderung  der  Kontingentsverteilung  einigermaßen  ausgeglichen ­
  wird.
Aus  dem  zweiten  Punkt  ergiebt  sich  die  Folgerung,  daß  im
Interesse  des  deutschen  Geldwesens  in  keinem  Fall  an  eine  Erhöhung
der  Kontingente  der  Privatnotenbanken  gedacht  werden  kann,  daß
also  einzig  und  allein  eine  Erhöhung  des  Kontingents  der  Reichsbank
in  Frage  steht.
Wenn  wir  diese  allein  in  Betracht  kommende  Frage  eiuer  Prüfung ­
  unterziehen,  so  haben  uns  dabei  folgende  Gesichtspunkte,  welche
sich  aus  dein  Grundgedanken  des  deutscheil  Systems  der  inbireften
Kontingentierung  des  Notenumlaufs  ergeben,  §u  leiten:
Das  steuerfreie  Kontingent  soll  so  groß  sein,  daß  es  der  Bank
die  möglichste  Anpassung  mi  die  in  dem  Wesen  unserer  Wirtschaft
begründeten  Schwankungen  des  Geldbedarfs  ermöglicht,  aber  nicht
größer,  als  es  die  Rücksicht  auf  die  Sicherheit  des  Notenumlaufs
gestattet.
Ich  will  zunächst  zeigen,  daß  diese  letztere  Rücksicht  heute  eine
beträchtlich  weitere  Abmessung  des  Kontingentes  der  Reichsbauk  gestattet, ­
  als  die  im  Vankgesetz  gegebene,  um  dann  darzuthun,  daß  die
Rücksicht  auf  die  Schwankungen  des  Geldbedarfs  entschieden  eine
solche  Erweiterung  verlangt.
Als  Otto  Michaelis,  der  Urheber  des  Systems  der  Notensteuer, ­
  im  Jahre  1875  die  vorgeschlagene  Höhe  des  Kontingentes
der  Reichsbank  gegen  die  Anträge  verteidigte,  welche  dieses  Kontingent ­
  um  50  oder  gar  um  100  Millioneil  Mark  vermehren  wollten,
führte  er  aus:
Der  deutsche  Notenumlauf  werde  ilach  seiner  Schätzung  in  Zukunft ­
  etwa  1  Milliarde  Mark  betragen.  Bei  voller  Ausnutzuug
säintlicher  steuerfreien  Kontingente  seien  davon  385  Millionen  Mark
„ungedeckt".  Als  Betrag  der  durch  die  Noteil  ailderer  Bankeil  und
durch  Reichskassenscheine  gedeckten  Noten  feien  etwa  60  Millioneil
Mark  anzunehmen,  sodaß  im  ganzeil  445  Millionen  Mark  metallisch
nicht  gedeckter  Noten  einem  Betrag  von  555  Millionen  Mark  an
metallisch  gedeckteil  Noten  gegenüberstehen  würden.  Bei  voller  Kontingents-
  Ausnutzung  werde  also  die  metallische  Notendeckung  uur
wenig  über  die  Hälfte  betragen,  und  auf  eine  solche  Deckung  müsse
man  im  Interesse  der  Sicherheit  des  Geldwesens  mit  Notwendigkeit
halten.
            
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