Full text: Das Problem der Wirtschaftsdemokratie

— und das ist doch Demokratie — mit der großen 
Masse der Nutznießer der Sozialversiche- 
rung identisch ist; angesichts der Fortschritte der 
I[ndustrialisierung und der weiten Erstreckung der Sozial- 
versicherung und der. meisten anderen Sozialverwaltungen 
kann dies unbedenklich ausgesprochen werden. Das’ be- 
sagt num nichts weniger als die Tatsache, daß Subjekt 
und Obijekt .der Gesetzgebung in sozialen Dingen 
(übrigens auch sonst) im ganzen eins geworden sind. 
Kann unter diesen Umständen die These von der „Auto- 
nomie des sozialen Gedankens“, der „Unab- 
hängigkeit des sozialen Versicherungswesens von. der Ge- 
staltung des Staatswesens“ noch aufrechterhalten werden? 
Heute ist das gewissermaßen Unpersönliche des alten 
Staates, der doch die Wohlfahrt, wie er sie verstand, 
zum Bestandteil von Polizei und Obrigkeit gemacht 
hatte, nicht mehr vorhanden. Richtiger gesagt: es be- 
steht z. T. noch, die Bürokratie blieb und mit ihr ein 
konstanter und in gewissem Sinne auch konser- 
vativer Faktor im neugestalteten Staate. Manche 
glauben sogar, ihr Einfluß gegenüber früher sei noch ge- 
stiegen. Die Frage ist nur, ob diese Bürokratie die Kraft 
besitzt. gegenüber ihrer Auftraggeberin der Demokratie. 
an der „Autonomie“ Ihrer Ressorts, und zumal der sozial- 
politischen Funktionen, festzuhalten. 
Aber ein weiteres kommt hinzu: jene Stimmungen, 
welche seinerzeit die politischen und gewerkschaiftlichen 
Vertretungen großer Arbeitergruppen ‚gegen die Sozial- 
versicherung ‚und andere, als „bürgerliche Ab- 
schlagszahlungen‘“ beurteilte Maßnahmen Stellung 
nehrnen ließen, sind heute keineswegs erloschen. 
Nur machen sie sich in anderer Richtung geltend: man 
oproniert heute nicht mehr grundsätzlich, weil man sich 
mächtig genug erachtet, jenen sozialen Maßnahmen die 
eigene programmatische Richtung aufzuzwingen, sie 
als Mittel für die eignen, keineswegs „bürger- 
lichen“, sondern  proletarisch-sozialistischen 
Zwecke zu nutzen. 
Zweifellos kann fast jedes sozlalpolitische Gesetz, fast iede 
soziale Verwaltungsform in einem zwiefachen Sinne be- 
urteilt und genutzt werden: als „sozial‘ in dem oben 
arwähnten Sinn, wobei es sich um Ueberwindung von 
„Klassengegensätzen‘“ handelt: als „sozial‘ aber auch in 
der entgegengesetzten Richtung der Klas- 
senidee und des Klassenkampfes. Dieser 
Doppelsinn ist einer — aber auch nur einer — der Gründe, 
welche das Wort „Sozial‘* so schwierig, seine An- 
wendung so problematisch machen. Wäre man sich einig 
nn dem Wunsche, die Gegensätze der sogenannten „Klas- 
sen“ durch - Sozialversicherung usw. zu beheben oder 
wenigstens zu mindern, dann könnte man sich über das 
„Technische“ verhältnismäßig leicht verständigen. Man 
1923
	        
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