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Ablösungszahlungen nicht nur in Qeld, sondern auch in der Form von
Arbeitsverpflichtung aufzuerlegen. Wie sich Iwanjukovv in seiner Arbeit
über die «Aufhebung der Leibeigenschaft» ausdrückt, «waren alle Hin
weise auf das Kaiserliche Rescript und sogar auf die angeblichen Vorteile
für die Bauern nichts, als von der Gewinnsucht angegebene Forderungen
der Adeligen, politische Kurzsichtigkeit, Sophismen und lügenhafte Be
hauptungen derselben». 1 ) So haben die Gutsherren als Mitglieder
verschiedener Komitees das Grundziel der Reform ausgesprochen. Die
Folgen haben alle Erwartungen übertroffen. Die Redaktionskommission
hat durch zahlreiche Bestimmungen über die Minimal-, Maximal- und
Normalanteile der konservativen Partei nachgegeben; in dem Reglement
vom 19. Februar 1861 wurden die Bestimmungen der Redaktionskommission
noch zu Gunsten des Adels geändert. Schiesslich haben die unter dem
Einfluss dieser Rechtssätze entstandenen wirtschaftlichen Verhältnisse
tatsächlich die Bauern in Abhängigkeit von den Gutsherren gebracht.
Die Zuteilung von möglichst geringen Anteilen war aber nicht die
einzige Ursache dieser Abhängigkeit. Die Komitees sind zu dem Schluss
gekommen, dass die Leistungen, von denen das Rescript sprach, dem
Werte des Anteiles entsprechen sollten. Bei dem Mangel eines Boden
katasters konnte man aber einen beliebigen Wert zu Grunde legen. So
kam es dann, dass die Komitees «Obroks* bestimmt haben, welche die
zur Zeit der Leibeigenschaft bestehenden «Obroks» übertrafen. 2 ) Die
Redaktionskommission hat diese Bestimmungen noch verschlimmert, in
dem sie eine Abstufung von Leistungen bestimmt hat, was, wie es schon
Jansson gezeigt hat, eine der Hauptursachen der Entstehung des länd
lichen Proletariats gewesen ist.
So hat die Reform vom 19. Februar 1861 einerseits den Mangel
an Land bei den Bauern herbeigerufen und sie gezwungen, die eigent
lichen Erwerbsquellen von Anfang an ausserhalb ihrer eigenen Wirtschaft
zu suchen, andererseits hat sie auch diese Nebenerwerbsquellen noch
dadurch vermindert, dass sie den Bauern als eine besondere Art von
Ablösungszahlungen auferlegt hat, für den Gutsherrn unentgeltlich Arbeit
zu leisten. Es ergibt sich also, dass durch die Reform vom 19. Februar
1861 die gegenwärtige, bedrängte Lage der neurussischen Bauernschaft
und insbesondere die jetzt noch immer in grösserem Masse verwendete
Arbeitspacht ihre geschichtliche Erklärung findet.
Im dritten Kapitel haben wir zu zeigen versucht, wie der durch
die Reform vom Jahre 1861 entstandene Mangel an Land sich mit der
1) A. a. D. S. 277.
2 ) Vgl. Semewsky, Die Bauernfrage in Russland; Kornilow, Bauernverhältnisse, a. a. D.