Object: Die Arbeiterfrage in der Südrussischen Landwirtschaft

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Ablösungszahlungen nicht nur in Qeld, sondern auch in der Form von 
Arbeitsverpflichtung aufzuerlegen. Wie sich Iwanjukovv in seiner Arbeit 
über die «Aufhebung der Leibeigenschaft» ausdrückt, «waren alle Hin 
weise auf das Kaiserliche Rescript und sogar auf die angeblichen Vorteile 
für die Bauern nichts, als von der Gewinnsucht angegebene Forderungen 
der Adeligen, politische Kurzsichtigkeit, Sophismen und lügenhafte Be 
hauptungen derselben». 1 ) So haben die Gutsherren als Mitglieder 
verschiedener Komitees das Grundziel der Reform ausgesprochen. Die 
Folgen haben alle Erwartungen übertroffen. Die Redaktionskommission 
hat durch zahlreiche Bestimmungen über die Minimal-, Maximal- und 
Normalanteile der konservativen Partei nachgegeben; in dem Reglement 
vom 19. Februar 1861 wurden die Bestimmungen der Redaktionskommission 
noch zu Gunsten des Adels geändert. Schiesslich haben die unter dem 
Einfluss dieser Rechtssätze entstandenen wirtschaftlichen Verhältnisse 
tatsächlich die Bauern in Abhängigkeit von den Gutsherren gebracht. 
Die Zuteilung von möglichst geringen Anteilen war aber nicht die 
einzige Ursache dieser Abhängigkeit. Die Komitees sind zu dem Schluss 
gekommen, dass die Leistungen, von denen das Rescript sprach, dem 
Werte des Anteiles entsprechen sollten. Bei dem Mangel eines Boden 
katasters konnte man aber einen beliebigen Wert zu Grunde legen. So 
kam es dann, dass die Komitees «Obroks* bestimmt haben, welche die 
zur Zeit der Leibeigenschaft bestehenden «Obroks» übertrafen. 2 ) Die 
Redaktionskommission hat diese Bestimmungen noch verschlimmert, in 
dem sie eine Abstufung von Leistungen bestimmt hat, was, wie es schon 
Jansson gezeigt hat, eine der Hauptursachen der Entstehung des länd 
lichen Proletariats gewesen ist. 
So hat die Reform vom 19. Februar 1861 einerseits den Mangel 
an Land bei den Bauern herbeigerufen und sie gezwungen, die eigent 
lichen Erwerbsquellen von Anfang an ausserhalb ihrer eigenen Wirtschaft 
zu suchen, andererseits hat sie auch diese Nebenerwerbsquellen noch 
dadurch vermindert, dass sie den Bauern als eine besondere Art von 
Ablösungszahlungen auferlegt hat, für den Gutsherrn unentgeltlich Arbeit 
zu leisten. Es ergibt sich also, dass durch die Reform vom 19. Februar 
1861 die gegenwärtige, bedrängte Lage der neurussischen Bauernschaft 
und insbesondere die jetzt noch immer in grösserem Masse verwendete 
Arbeitspacht ihre geschichtliche Erklärung findet. 
Im dritten Kapitel haben wir zu zeigen versucht, wie der durch 
die Reform vom Jahre 1861 entstandene Mangel an Land sich mit der 
1) A. a. D. S. 277. 
2 ) Vgl. Semewsky, Die Bauernfrage in Russland; Kornilow, Bauernverhältnisse, a. a. D.
	        
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