Object: Die Heimarbeit im Kriege

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Verhältnisse der Hausarbeiter auf Grund des Hausarbeitgesetzes 
behandelt in diesem Buche der Aufsatz von Dr. K. G a e b e l. Dort 
wird darüber geklagt, daß der Heimarbeiterschutz durch das Hausar- 
beitgesetz nicht sonderlich gefördert worden ist. Aus denselben 
Gründen führte die Fachzeitung der Schneider und Wäschearbeiter 
vom 18. Nvventber 1916 in einem Leitartikel „Das vergessene 
Hausarbeitsgesetz" Beschwerden. 
Die zweite Art der in der Hausindustrie tätigen Arbeitnehmer 
bilden die Hausgewerbetreibenden. Sie werden in eigener Betriebs 
stätte mit der .Herstellung und Bearbeitung gewerblicher Erzeug 
nisse im Auftrage und für Rechnung ärgerer Gewerbetreibender be 
schäftigt.') Eine besondere Gruppe von Hausgewerbetreibenden 
sind die sogenannten Zwischemneistev, welche die ihnen übergebenen 
Materialien nicht allein verarbeiten, sondern ihrerseits an andere 
zur Verarbeitung weiter geben. 
Diejenigen, die in ihrer Wohnung arbeiten, sich aber dennoch 
in einer ähnlichen disziplinären Abhängigkeit befinden, wie eigent 
liche Gesellen und Fabrikarbeiter, werden als Heimarbeiter 
bezeichnet und sind gewerbliche Arbeiter.') 
Die Entscheidung, ob die in der .Hausindustrie beschäftigten 
Personen selbständige Hausgewerbetreibende oder unselbständige 
Heimarbeiter sind, ist schwierig und richtet sich nach der Lage des 
einzelnen Falles. Es besteht die Neigung, die in der Hausindustrie 
tätigen Arbeitnehmer — gleichgültig ob sie „Heimarbeiter" oder 
„.Hausgewerbetreibende" sind — als selbständige Gewerbetreibende 
anzusehen. Dazu mag ein Beispiel aus Darmstadt angeführt wer 
den. Nach der Sattler- und Portefeuillerzeitung sind dort eine zeit 
i) Burchardt und v. Schulz, Die Rechtsverhältnisse der ge 
werblichen Arbeiter, S. 27, Aus der Praxis des Gewerbegerichts Berlin, 
S. 238, ferner 8 162 der Röichsversicherungsordnung. 
2) V o n 8 a n d m a n n, Gewerbeordnung, B. I S. 123, Anleitung 
des Reichsversicherungsamts vom 26. April 1912, Ziffer 15. Siehe über 
das Versammlungs- und Vereinsrecht der Heimarbeiter v. Schulz, 
Das Reichsvereinsgeseh (Berlin 1916). S. 55 u. 56.
	        
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