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Verhältnisse der Hausarbeiter auf Grund des Hausarbeitgesetzes
behandelt in diesem Buche der Aufsatz von Dr. K. G a e b e l. Dort
wird darüber geklagt, daß der Heimarbeiterschutz durch das Hausar-
beitgesetz nicht sonderlich gefördert worden ist. Aus denselben
Gründen führte die Fachzeitung der Schneider und Wäschearbeiter
vom 18. Nvventber 1916 in einem Leitartikel „Das vergessene
Hausarbeitsgesetz" Beschwerden.
Die zweite Art der in der Hausindustrie tätigen Arbeitnehmer
bilden die Hausgewerbetreibenden. Sie werden in eigener Betriebs
stätte mit der .Herstellung und Bearbeitung gewerblicher Erzeug
nisse im Auftrage und für Rechnung ärgerer Gewerbetreibender be
schäftigt.') Eine besondere Gruppe von Hausgewerbetreibenden
sind die sogenannten Zwischemneistev, welche die ihnen übergebenen
Materialien nicht allein verarbeiten, sondern ihrerseits an andere
zur Verarbeitung weiter geben.
Diejenigen, die in ihrer Wohnung arbeiten, sich aber dennoch
in einer ähnlichen disziplinären Abhängigkeit befinden, wie eigent
liche Gesellen und Fabrikarbeiter, werden als Heimarbeiter
bezeichnet und sind gewerbliche Arbeiter.')
Die Entscheidung, ob die in der .Hausindustrie beschäftigten
Personen selbständige Hausgewerbetreibende oder unselbständige
Heimarbeiter sind, ist schwierig und richtet sich nach der Lage des
einzelnen Falles. Es besteht die Neigung, die in der Hausindustrie
tätigen Arbeitnehmer — gleichgültig ob sie „Heimarbeiter" oder
„.Hausgewerbetreibende" sind — als selbständige Gewerbetreibende
anzusehen. Dazu mag ein Beispiel aus Darmstadt angeführt wer
den. Nach der Sattler- und Portefeuillerzeitung sind dort eine zeit
i) Burchardt und v. Schulz, Die Rechtsverhältnisse der ge
werblichen Arbeiter, S. 27, Aus der Praxis des Gewerbegerichts Berlin,
S. 238, ferner 8 162 der Röichsversicherungsordnung.
2) V o n 8 a n d m a n n, Gewerbeordnung, B. I S. 123, Anleitung
des Reichsversicherungsamts vom 26. April 1912, Ziffer 15. Siehe über
das Versammlungs- und Vereinsrecht der Heimarbeiter v. Schulz,
Das Reichsvereinsgeseh (Berlin 1916). S. 55 u. 56.