gaben von Sachverständigen größer als die Leistungsfähigkeit der
damals ausgebauten elsässischen Kaliwerke im Jahre 1913. Über die
Größe ihrer. tatsächlichen Lieferungen gibt die ihnen zugesprochene
Syndikatsquote keinen Aufschluß, da nach Angabe der Sachverständigen
geplant ist, Quoten stillgelegter Werke des an den badischen Werken
maßgeblich beteiligten Konzerns auf sie zu übertragen.
Zur Frage der Wiedereinführung einer süddeutschen Frachtbasis
hat sich das Deutsche Kalisyndikat dahin geäußert, daß es dafür an den
nötigen Voraussetzungen fehle, zumal die badischen Werke nicht in der
Lage seien, carnallitische Salze zu liefern, denn die badischen Werke
hätten kein Carnallitvorkommen — ein solches haben die elsässischen
Werke ebenfalls nicht besessen. — Nach dem Gebiet, das zu den
badischen Schächten frachtgünstiger liegt als zu der Frachtstation
Salzungen, wurden in den Jahren 1926 rund 487 000 dz Reinkali oder
7,01%: des Inlandsabsatzes von 1926 geliefert.
Syndikatskosten.
Aus seinen Bruttoerlösen hat das Syndikat seine Kosten zu decken,
ehe die eigentlichen Erlöse an die Industrie abgeführt werden können.
Bereits in dem vorstehenden Abschnitt ist von Kosten des Syndikats die
Rede E°wesen, zu ihnen treten noch seine allgemeinen Aufwendungen
hinzu. Zunächst gehören hierzu eine Reihe von Aufwendungen, die für
den Aulandsabsatz entstehen, und an denen ebenfalls die Kosten der
Propaganda, in die auch alle Kosten der agrikulturtechnisch-wissen-
schaftlichen Untersuchungen einzubeziehen sind, einen sehr erheblichen
Anteil ausmachen. Für die Frachtkosten liegt. beim Auslandsabsatz in-
Sofern eine andere Lage vor, als die ausgeführten Salze im allgemeinen
frei Empfangsgebiet oder frei Grenze des Empfangsgebietes geliefert,
werden. Während also beim Inlandsbezug der Empfänger die Fracht
mit den Maßgaben zu tragen hat, die sich aus. den oben erwähnten be-
sonderen Bestimmungen ergeben, trägt bei der Auslandslieferung grund-
sätzlich das Syndikat die entstehenden Verfrachtungskosten. Da in
erster Linie hier Frachtkosten auf ausländischen Eisenbahnen oder See-
schiffahrtsfrachten entstehen, schwanken die Kosten mit der Bewegung
der Frachtraten der Seeschiffahrt und je nach den Tarifen der aus-
'ändischen Eisenbahnverwaltungen, So daß eine F eststellung hierzu
immer nur für kurze Zeiträume möglich wäre,
Bei den Frachtkosten des In- und Auslandsabsatzes gewährt das
Kalisyndikat für die Beförderung vom Verladungsort bie zum nächsten
an den direkten Gütertarifen beteiligten Bahnhof seinen Gesellschaftern
ine angemessene Vergütung, während es den inländischen Abnehmern
einen einheitlichen Satz von 4 Pfg. je dz Reinkali dafür in Rechnung
stellt, Aus diesen Vergütungen ergeben. sich Verluste für das Kali-
Syndikat, die in den letzten Jahren jeweils den Betrag von 1 Mill. RM
überstiegen. Es ist dabei hervorzuheben, daß trotz der Frachtparitäten
ein geldlicher Ausgleich der Standortsvor- und nachteile der einzelnen
Lieferwerke durch das Syndikat nicht erfolgt.
Die Vergütungen an die Abnehmer von Kali (Verteiler- und Mengen--