fullscreen: Steuerersparung, Steuerumgehung, Steuerhinterziehung

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Oerselbe wirtschaftliche Erfolg. 
2. Es muß für die Beteiligten durch die Art, wie ver 
fahren wird, wirtschaftlich derselbe Erfolg erreicht 
werden, der auf dem der Steuer unterworfenen Wege erreicht 
worden wäre. Auch dieses Begriffsmerkmal wird durch Bei 
spiele klarer werden. 
Nach § 6, Ziff. 6 des Körperschaftssteuergesetzes gelten 
die auf Grund der Jahresabschlüsse an die Mitglieder des 
Vorstands und Aufsichtsrats als Entschädigung für ihre 
Tätigkeit gewährten Vergütungen jeder Art nicht als steuer 
bares Einkommen. Wenn nun, wie es bei Gesellschaften 
m. b. H. häufig vorkommt, sämtliche Gesellschafter mit sämt 
lichen Mitgliedern des Aufsichtsrats identisch sind, so kann 
für die Gesellschaft ein erheblicher Teil an Körperschaftssteuer 
'erspart werden, wenn die dem Aufsichtsrat gewährte Ver 
gütung statutenmäßig so Hoch bemessen wird, daß der übrig 
bleibende Ueberschuß der Gesellschaft ein geringer ist. Es 
würde auf diesem Wege also dasselbe erreicht werden, wie 
wenn höhere Dividenden ausgeschüttet würden. § 5 wäre 
mithin anwendbar. 
Außer diesem Beispiel erwähnt ‘Sedier 42 ) u. a. noch den 
Fall, daß zur Verringerung der Einkommensteuer ein Teil 
des Gehalts als Geschenk gewährt oder in die Form über 
mäßig hoher Spesen gekleidet werde. 
Ein Fall, der auch genannt worden ist"), aber zweifel 
los, abgesehen von anderen Gründen, das zweite Tatbestands 
merkmal des § 5 nicht erfüllt, ist der folgende: 
Zur Vermeidung der dreifachen Besteuerung durch die 
Einkommen-, Körperschafts- und Kapitalertragsteuer sind viel 
fach Gesellschaften, die früher in der Form einer Aktiengesell 
schaft oder einer G. nt. b. tz. bestanden haben, in Kommandit- 
42 ) Bank-Arch. 1919, 15. 
43 ) B y k im Bank-Arch. vom 15. 9. 19, S. 271, und vom 
1. 11. 19, S. 30. Dagegen Becker, ebenda, S. 15.
	        
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