Full text : Encyklopädie der Rechtswissenschaft (Bd. 1)

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Zeit  in  zwei  ungleich  große  Teile  zerlegen:  Der  eine  größere  Teil
ist  für  alle  Arbeiter  eines  Wirtschaftsgebietes  unter  den  angeführten
Umständen  gleich  hoch,  ist  eine  reine  Leistungsvergütung  für  gleiche
und  gleichartige  Arbeit.  Der  andere  Teil  bildet  die  Ortszulage.  Im
nachstehenden  Schaubild  wird  der  Dreherlohn  (Sommer  1917)  verschiedener ­
  Städte  dargestellt.  Die  Linie  a—ß  schließt  die  Vergütung ­
  für  absolut  gleiche  Leistungen  gegen  die  Ortszulage  ab.
Diesen  Teil  nennen  wir  Grundlohn:  er  stellt  den  reinen  Arbeitswert ­
  dar.

1  —  1'  Leistungslinie.
1  —  a  —  ß—Y  Grandlohn.
b)  Zu  dem  Grundlohn  im  angegebenen  Sinne  und  zur  Ortszulage ­
  tritt  als  dritter  Bestandteil  des  Arbeitslohnes  die  Zulage  für
den  einzelnen  Arbeiter  als  Gegenleistung  für  besondere  persönliche
Arbeitsgeschickliehkeit;  diese  persönliche  Zulage  kommt  in  Akkordstundenverdienst ­
  deutlicher  zum  Ausdruck  als  beim  Stundenlohn.
Der  von  den  Arbeiterorganisationen  geforderte  ( Mindeststundenlohn
wird  durch  die  Summe  des  Grundlohnes  und  die  Ortszulage  —  mit
Ausschluß  des  Wettbewerbes  der  Arbeitgeber  als  Lohnbestimmungsfaktor ­
  —  gedeckt.
Prämienlöhne.
§  24.  Die  Prämienlohnsysteme  —  eine  besondere  Form
des  Akkordlohnsystems  ■—  wollen  langjährige  Akkordverträge  er-
            
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