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Zeit in zwei ungleich große Teile zerlegen: Der eine größere Teil
ist für alle Arbeiter eines Wirtschaftsgebietes unter den angeführten
Umständen gleich hoch, ist eine reine Leistungsvergütung für gleiche
und gleichartige Arbeit. Der andere Teil bildet die Ortszulage. Im
nachstehenden Schaubild wird der Dreherlohn (Sommer 1917) verschiedener
Städte dargestellt. Die Linie a—ß schließt die Vergütung
für absolut gleiche Leistungen gegen die Ortszulage ab.
Diesen Teil nennen wir Grundlohn: er stellt den reinen Arbeitswert
dar.
1 — 1' Leistungslinie.
1 — a — ß—Y Grandlohn.
b) Zu dem Grundlohn im angegebenen Sinne und zur Ortszulage
tritt als dritter Bestandteil des Arbeitslohnes die Zulage für
den einzelnen Arbeiter als Gegenleistung für besondere persönliche
Arbeitsgeschickliehkeit; diese persönliche Zulage kommt in Akkordstundenverdienst
deutlicher zum Ausdruck als beim Stundenlohn.
Der von den Arbeiterorganisationen geforderte ( Mindeststundenlohn
wird durch die Summe des Grundlohnes und die Ortszulage — mit
Ausschluß des Wettbewerbes der Arbeitgeber als Lohnbestimmungsfaktor
— gedeckt.
Prämienlöhne.
§ 24. Die Prämienlohnsysteme — eine besondere Form
des Akkordlohnsystems ■— wollen langjährige Akkordverträge er-