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Die unterschiedliche Bedeutung der Vermögen besitzenden Schichten in den einzelnen
Ländern kommt aus den bereits an anderer Stelle angegebenen Gründen (vgl. S. 733) in
»biger Übersicht nicht zum Ausdruck. Sie ist in gewissem Umfange zu erfassen, wenn
man die Gesamtzahl der in der Übersicht ausgewiesenen Nachlaßfälle zu der Bevölkerungszahl
in Beziehung setzt.
Übersicht 40
Zahl der Nachlässe auf je 10000 Einwohner
Zahl der Nachlässe
Land
Frankreich ..
Großbritannien ‚.........
Vereinigte Staaten von
Amerika ...
Jahr
1926
1927 |
1927/28
1928/29 |
1925
1928 |
Bevölkerung
40 743 897
40 920 000 |
45 435 000
45625000 .
115378 000
{20 000 013
Klasse I bis VI
auf je
Send 1000 Einzahl
| wohner
47822
46 438
38 005
a
Klasse IV bis VI
_ | auf Je
Grund 10000 Einzahl
wohner
2.698
2.999
0,7
0,7
1,7
1,8
0,9
0,5
7 761
3088
0 751
A210
Es ergibt sich hieraus, daß — die annähernde Übereinstimmung der vorgenommenen
Klassenabgrenzung vorausgesetzt — die Zahl der auf die gegenübergestellten Klassen
{I bis VI) entfallenden Nachlässe bei Frankreich verhältnismäßig höher ist als bei Großbritannien.
Diese Tatsache steht in engem Zusammenhange mit der Verteilung der Nachlässe
innerhalb der erfaßten Stufen, wie sie aus Übersicht 39 hervorgehen. Bei Frankreich konzentrieren
sich die Nachlässe hauptsächlich in den unteren Klassen — KlasseI und II
aımfassen rund 95 vH der Nachlaßfälle und über 45 vH des Nachlaßbetrages — während
in Großbritannien die oberen Stufen stark hervortreten. Besonders deutlich tritt dieser
Unterschied bei den Nachlaßbeträgen in Erscheinung, die in Großbritannien nur zu rund
20 vH auf die ersten beiden Klassen entfallen. Danach ist eine gewisse Übereinstimmung
in der Einkommensgliederung und dem Vermögensaufbau der beiden Staaten festzustellen.
Die Verteilung der Nachlässe Jäßt darauf schließen, daß in Frankreich entsprechend
der Lagerung der Einkommen eine breite Schicht kleiner und mittlerer Vermögen
vorhanden ist. Nicht so groß ist diese in Großbritannien; dafür besitzen die hohen
Vermögen in Übereinstimmung mit dem starken Hervortreten der großen und größten
Einkommen hier eine erhebliche Bedeutung. Die Vereinigten Staaten sind mit den
beiden vorhergenannten Staaten wegen der verschiedenen Klassenabgrenzung nur schwer
vergleichbar. Stellt man den Anteil der Nachlaßfälle der Klassen IV bis VI an der Bevölkerungszahl
dem entsprechenden Frankreichs und Großbritanniens gegenüber, so
ergibt sich, daß in den Vereinigten Staaten die hohen Vermögen verhältnismäßig keine
zo bedeutende Rolle spielen wie in Großbritannien.
Die Momente, die für die Verteilung der Erbschaftsteuerbelastung maßgebend sind,
stimmen im wesentlichen mit denen überein, die auch für die Einkommenbesteuerung
vestimmend waren. Die Tatsache, daß die hohen Vermögensklassen sehr stark besetzt
sind, gestattet es Großbritannien, die kleineren Vermögen steuerlich weitgehend zu
schonen und die Erbschaftsteuersätze dafür in den oberen Klassen stark anzuziehen,
Entsprechend entfällt auch der größte Teil des Betrages der Erbschaftsteuern auf die
oberen Klassen (Klasse IV bis VI etwa 90 vH). Frankreich ist dagegen genötigt, bereits
die unteren Nachlaßklassen in höherem Maße zur Erbschaftsteuer heranzuziehen.
Diese bringen infolgedessen auch einen größeren Anteil an dem Gesamtsteuerbetrag
(Klasse I bis III etwa 40 vH) auf. Am niedrigsten ist die Belastung der Vermögen durch
die Erbschaftsteuern in den Vereinigten Staaten. Auch hier wird die Steuer überwiegend
von den hohen Vermögen (Klasse V und VI rund 95 vH des Gesamtsteuerbetrages)
getragen.