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einen ähnlichen gebietskörperschaftlichen Aufbau verfügen (d. h. also Österreich und die
Schweiz, höhere Finanzlasten für den eigentlichen Verwaltungsbedarf tragen als die ähnlich
organisierten Einheitsstaaten,
Bundesstaaten?) Einheitsstaaten?)
MVK je Kopf MVK je Kopf
1400 Frankreich .... 44,5
. 55,0% Belgien . 6
(77,0)3) Italien... 21,8
Diese Erscheinung dürfte jedenfalls bis zu einem gewissen Grade in der Verdoppelung
der Staatsgewalten und der dadurch sich ergebenden Behördenverdoppelung begründet
jiegen. Die Behördenanhäufung erscheint weniger groß in dem Bundesstaat mit eindeutiger
Schwergewichtsverlagerung (Schweiz), größer da, wo die an sich vorhandene Tendenz noch
nicht zu einem ausgeprägten (finanzwirtschaflichen) Übergewicht geführt hat (Österreich).
Überwiegend ist die Hoheitsverwaltung, weniger die Leistungsverwaltung, an den höheren
Ausgaben des Bundesstaates beteiligt. Das stark hoheitsverwaltungsintensive Frankreich
ist in der auf den Hoheitsverwaltungsbedarf entfallenden Kopfquote (12,9 MVK)
immer noch unter der Schweiz, die doch immerhin eine mehr leistungsintensive Verwaltung
besitzt, gelegen. Österreichs Hoheitsverwaltung übertrifft mit 22,6 MVK die anderen
Staaten in einem hohen Grade, Jedoch dürfte diese Erscheinung zum großen Teil
in dem bereits angedeuteten unorganischen Aufbau des österreichischen Staatskörpers bezründet
liegen. Auf dem Gebiete der Leistungsverwaltung lassen sich derartige Schlußfolyerungen
nicht ohne weiteres ziehen, weil hier eine größere Verschiedenheit der Leistungen
selbst vorliegt, also weniger die Organisation des Behördendienstes die Ursache der
verschiedenen Höhe des Je-Kopf-Bedarfs ist. Die Einheitsstaaten befinden sich jedoch
auch auf diesem Gebiet weit unter dem bundesstaatlichen Niveau.
Eine besondere Stellung nehmen die Vereinigten Staaten und Großbritannien ein, Hier
ist wegen der überragenden Bedeutung der Selbstverwaltung die staatliche Verwaltungssphäre
von vornherein sehr beschränkt, die Je-Kopf-Lasten müssen infolgedessen verhältnismäßig
niedrig liegen. Es zeigt sich jedoch auch hier das gleiche Ergebnis: Bedeutend höherer
Finanzbedarf in den Vereinigten Staaten (41,2 MVK) als in Großbritannien (24,4 MVK).
Sowohl Hoheitsverwaltung wie Leistungsverwaltung liegen in Großbritannien tiefer, obgleich
auch dieser Staat gewisse bundesstaatliche Strukturelemente enthält.
1) Österreich 1927, Schweiz 1928. — ?} Sämtliche Länder 1925; bei einer Angleichung an die Jahre 1926 und 1927 wäre
mit einer geringen Erhöhung zu rechnen. — %) Vgl. Übersicht S. 798/99.
Der staatliche Finanzbedarf der eigentlichen Verwaltung im Einheitsstaate, gegliedert nach Hoheitsund
Leistungsverwaltung vom Standpunkte der letzten Ausgabeverwendung
a) in vH des öHentlichen Finanzbedarfs für die eigentliche Verwaltung
Ausgabezweck
Großbritannien
Frankreich
Belgien
Italien
Aoheitsverwaltung ...........
Leistungsverwaltung .........-Rigentliche
Verwaltung .....
5,6 15,9 7,9 18,5
12,6 26,6 20,9 28,0
18,2 825 28,8 46,5
„.J
b) in vH des Staatsbedarfs für die eigentliche Verwaltuns
Ausgahezweck
Großäritannien
Frankreich
Belgien |
Italien
Hoheitsverwaltung ......... 2.0000000000 000
Leistungsverwaltung ........00000000000000 HE
Eigentliche Verwaltung ..... er
29,5 37,4 27,4 41,1
70,5 62,6 72,6 58,9
100,0 100,0 100,0 100,0
Finanzen und Steuern