Full text: Finanzen und Steuern im In- und Ausland

A 
Kraftfahrzeugen nicht mehr eingezogen werden, statt dessen wird ein Zuschlag zur Kraft- 
ahrzeugsteuer erhoben. 
Die Wege- und Chausseegelder sind in der Nachkriegszeit auch für die übrigenFahrzeuge 
meist durch eine Wegesteuer in der Form einer Zugtier- oder Fahrzeugsteuer abgelöst worden. 
Die Verwendung dieser Steuer ist unterschiedlich geregelt. Stets nehmen an ihren Erträgen 
lie Gemeindeverbände erster Ordnung (z. B. Kreise in Preußen) oder die Gemeinden und 
Wegeverbände teil, die Länder dagegen nur in Ausnahmefällen. Welche Länder in der Nach- 
kriegszeit Wegevorausleistungen oder Wegesteuern erheben und welche Gebietskörperschaften 
an deren Erträgen teilnehmen, zeigt die Übersicht 28. 
Als wesentlichste Deckung der Wegebaulasten ist in der Nachkriegszeit die reichsrechtlich 
yeregelte Kraftfahrzeugsteuer eingeführt worden. Sie wird vom Reich erhoben und nach 
Abzug von 4 vH als Verwaltungsentgelt an die Länder abgeführt. Diese haben sie (seit Juni 
1926) in voller Höhe zur Wegeunterhaltung oder (seit Juli 1927) zur Unterhaltung der öffent- 
lichen Brücken zu verwenden. 
Die Verteilung ihres Anteiles an der Kraftfahrzeugsteuer haben die einzelnen Länder unter- 
schiedlich geregelt. Alle Länder verwenden ihren Anteil als Deckung für die Kosten der 
Staatsstraßen soweit solche vorhanden sind; in Preußen wurde 1925/26 der ganze Betrag an 
lie Provinzen überwiesen, 1926/27 zu drei Vierteln an die Provinzen und zu einem Viertel 
an die Land- und Stadtkreise (mit Ausschluß Berlins); in Hessen wurde in beiden Jahren 
ler ganze Betrag an die Provinzen abgeführt. Verschiedene Länder überweisen den Gemeinde- 
verbänden erster Ordnung (Kreise in Preußen) und den Gemeinden Anteile an der Kraftfahr- 
zeugsteuer, teilweise jedoch nur soweit diesen die Unterhaltung großer Durchgangsstraßen 
obliegt. Sachsen führt einen Anteil des ihm überwiesenen Betrages an einen Wegebaustock ab. 
Die beigefügten Übersichten charakterisieren die Bedeutung des Zuschußbedarfs für das 
Verkehrswesen im Reich, in den Ländern, Gemeinden und Hansestädten (Übersicht 29) und 
lie Verteilung des Zuschußbedarfes auf Land und Gemeinden in den einzelnen Ländern und 
Rechnungsjahren (Übersicht 30). 
Außerdem sind für die fünf größten deutschen Länder und dieHansestadt Hamburg die Grund- 
züge der Lastenverteilung in Tabellenform (Übersicht 31) zusammengefaßt worden. Um die 
Bedeutung der einzelnen Gebietskörperschaften für den Wegebau ersichtlich zu machen. ist 
Jabei auch die Länge der von ihnen zu unterhaltenden Weostrecken angeführt. 
Übersicht 30 
Vergleich des Anteils?) der einzelnen Länder (ohne Hansestädte) und ihrer Gemeinden (Gemeinde- 
verbände) am Zuschußbedarf für das Verkehrswesen (Wegebau und -unterhaltung, Wasserstraßen u. dgl.) 
Von 100.4 bzw. .2.4 Zuschußbedarf entfallen im Rechnungsjahr 
1927/28 
| auf die 
auf das en 
Land | (Gem,- 
Verb.) - 
Yreußen (einschl. Waldeck). 
ZayOM rer e 
Sachsen ....000000000000 
Württemberg .........000 
Baden. ...00.0000100000000 
Thüringen ....0.0000000000 
ÄOSSCN 220er ee res 
Mecklenburg-Schwerin .... 
IHdenburg .......000004040 
Braunschweig ............ 
Anhalt een 
DE arte r rare RER 
Mecklenburg-Strelitz...... 
Schaumburg-Lippe........ 
14,5 35,5 6,2 23,8 4,7 
28,4 71,6 23,6 76,4 31,4 
35,4 64,6 38,4 51,6 , 36,8 
25,8 74,2 21,3 | 78,7 32,6 
27,4 72,6 33,9 | 66,1 20,5 
21,4 78,6 30,3 59,7 31,5 
2,5 77,5 11,0 39,0 11,4 
14,3 55,7 65,0 55,0 44,4 
23,1 36,9 23,1 76,9 18,8 
14,9 75,1 32,2 57,8 22,3 
28,8 11,2 3,2 96,8 8,5 
24,4 35,6 1) 21,7 78,8 34,7 
73,9 | 26,1 | 71,0 | 29,0 | 70,7 
26.9 „31 47.3 597 51.9 
95,3 
68,6 
53,2 
57,4 
79,5 
58,5 
38,6 
55,6 
81,2 
67,7 
1,5 
65,3 
29,3 | 
488 
5,3 
28,0 
39,7 
30,0 
19,2 
33,7 
8,3 
42,6 
24,0 
31,9 
3,6 
43,6 
74,6 
33.2 
94,7 
72,0 
60,3 
70,0 
80,8 
‚66,3 
91,7 
57,4 
76,0 
68,1 
26,4 
56,4 
25,4 
66.8 
l) Bezüglich der absoluten Höhe des Zuschußhedarfs in den einzelnen Jahren vgl. S. 116 ff
	        
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