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anlagen nicht mit Hydranten ausgestattet sind. Zur Wasserbeschaffung für Feuerlöschzwecke
sind vorhanden:
Nur Hydranten. . . 0.0.0.0... . „in
Hydranten und größere natürliche Wasservorräte .. . . . . 0
Hydranten und Feuerweiher oder Wasserbehälter . * , . 0... 40%
Hydranten, Feuerweiher oder Wasserbehälter und größere natürliche
Wasservorräte . .0.0.0.000000000000000040) . 262
Nur Feuerweiher oder Wasserbehälter . . 0.0.0.0... 11520
Feuerweiher oder Wasserbehälter und größere natürliche Wasservorräte „ 1218
Nur größere natürliche Wasservorräte. . . . . . WR 4674
Unter den durch Wasserleitungen versorgten Orten befinden sich ferner 4599, die
über keine besonderen Einrichtungen und keine natürlichen Wasservorräte für Feuer-
löschzwecke verfügen; sie haben zusammen 42230 Wohngebäude bzw. Anwesen und
247894 Einwohner.
Wie ist es nun mit der Wasserbeschaffung zur Feuerbekämpfung in den Orten
ohne Wasserleitungen bestellt? Die Zahl dieser Ortschaften beträgt 15807, die Gesamt-
zahl ihrer Wohngebäude bzw. Anwesen 177038 und ihrer Einwohner 983164. Mit dem
Feuerschutz verhält es sich dort folgendermaßen:
Orte ohne Wasserleitung !)
mit Wasservorräten für Feuerlöschzwecke
Feuerweiher, Wasser-| Feuerlöschbrunnen || Größere natürliche
obehälter und -gruben u. 8. Wasservorräte
mit.... mit....
Wohn- | Ein- | '] Wohn- | Ein--
Orte |gebauden B } Orte erden 7
bzw. Wwoh- bzw. wOon-
Anwesen! nern Anwesen! nern
ohne Wasservorräte
°ür Feuerlöschzwecke
Regierungs-
bezirk
ı Wohn- | Ein- ı
Orte gebäuden nn
bzZW. wOon-
Anwesen! nern
mit...
; Wohn- | Ein-
Orte Ba at
bzw. WOoN-
lAnwesen| nern
Oberbayern .
1888
107
2145
110
70
6
10 741
1967
65018] 18
11 268 4
4 |
635 3422
142 735
28 | 176
675! 4651
a7 371
1242| 6021 | 35176
Niederbayern.
11 004
1872
4894
605
66 948
ı 8258
23520,
3 180
63 928
12 988
7129| 5049
30025 1510| 7081 1 41777
Pfalz... .
Oberpfalz . .
3 x
9298 .| 1060 129] 6764
33876| 269| 8422
43 361
1074
107
672 9206
68 1581
Mittelfranken . } 876 18604 96557
; 89 2754 14247
Unterfranken . | 207 9880 , 53027
21 1245 | 6478
Schwaben . .| 211 5341 | 27895 692 8820
12 434 | 2221 827 1700
Staat 17143 380263 |448 8397| 87 1 706 | 9182
| 515 ı 12.108 | 67635|| 10 484 | 2512
ıl | 1
Von den Orten ohne Wasserleitung haben sonach 5130 keine Wasservorräte für
Feuerlöschzwecke. Inwieweit bei den anderen Orten, welche nach ihren Angaben über
Feuerweiher, Wasserbehälter, Wassergruben, Feuerbrunnen u. dgl. verfügen, den Anforde-
rungen eines entsprechenden Feuerschutzes genügt wird, kann hier nicht beurteilt werden.
Die Tabellen II und III geben weiteren Aufschluß über die Feuerschutzverhältnisse
in den einzelnen kreisunmittelbaren Städten und Bezirksämtern.
596| 6340
38.6681 937| 6398
39 185
23 713
16 965
1) Die Schrägzahlen in den Spalten „Feuerweiher, Wasserbehälter und -gruben“ sowie „Feuer-
löschbrunnen u. a.“ zeigen diejenigen Orte auf, welche außerdem noch über größere natürliche Wasser-
vorräte wie Bäche, Flüsse, Kanäle, Seen usw. verfügen; in der Spalte „Größere natürliche Wasservorräte“
and diese Orte nicht mehr enthalten.