Das Wollen.
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und sagen dann, daß der Wollende auf Etwas entweder „vermittelnd
zielen“ oder „nahe zielen‘ oder „entfernt zielen“ kann.
„Wollen mit Fern-Ziel“ kann entweder ein „Wollen mit imma-
nentem Fern-Ziele‘“ („immanentes Wollen‘) oder ein „Wollen
mit transzendentem Fern-Ziele‘ („transzendentes Wollen‘‘) sein.
Ein „Wollen mit immanentem Fern-Ziele‘‘ liegt dann vor, wenn der
Wollende weiß, daß er jenen Einzelwesen-Zustand, der ihm als „Fern-
Ziel“ vorschwebt, nach dem gewollten Lustgewinne „erfahren“, ins-
besondere wahrnehmen wird. Ein „Wollen mit transzendentem Fern-
Ziele‘ liegt hingegen vor, wenn der Wollende weiß, daß er jenen
Einzelwesen-Zustand, der ihm als „Fern-Ziel‘“ "vorschwebt, überhaupt
nicht „erfahren“, insbesondere nicht wahrnehmen wird. Nur hinsichtlich
des „Fern-Zieles‘‘ können wir ein „immanentes Wollen‘ von einem
„transzendenten Wollen‘ unterscheiden, da selbstverständlich hinsicht-
lich des ‚„Zieles‘‘ jedes Wollen ein „immanentes Wollen‘ ist, jeder
Wollende meint, daß er den als „Ziel‘ gewußten KEinzelwesen-Zustand
vor dem gewolltem Lustgewinne erfahren wird. Ein „transzendentes
Fern-Ziel“ kann entweder ein „wegen Erfahrungs-Unmöglich-
keit transzendentes Fern-Ziel“ oder ein „wegen Erfahrungs-
gleichgültigkeit transzendentes Fern-Ziel“ sein. Im ersteren
Falle meint der Wollende, daß er den als „Fern-Ziel“ gewußten Einzel-
wesen-Zustand niemals ‚erfahren‘ kann, im letzteren Falle meint der
Wollende, daß er den als „Fern-Ziel‘ gewußten Einzelwesen-Zustand
deshalb nicht „erfahren‘“ wird, weil diese „Erfahrung“ ihm gleichgültig
ist, er also nicht die Bedingungen dafür, daß er jenen Einzelwesen-
Zustand ‚erfährt‘, insbesondere „wahrnimmt‘‘, herbeiführen wird. Wer
Sich z. B. am Bord eines Schiffes auf hoher See befindet und einen
Körper, aus dessen Besitz ißhm Unannehmlichkeiten erwachsen könnten,
ins Wasser werfen will, dessen „Ziel“ ist etwa „jener Körper im Wasser‘‘,
während sein „Zweck‘“ jene Körperbestimmtheit als „Erfahrung“ ist, so
daß er Lust daran gewinnen will, daß jene erfahrene Körperbestimmt-
neit die mitwirkende Bedingung dafür abgeben wird, daß jener Körper
den Meeresgrund erreicht. „Jener Körper am Meeresgrunde*‘ ist aber
Selbstverständlich für den Wollenden ein „Fern-Ziel‘‘, und zwar ein
„wegen Erfahrungs-Unmöglichkeit transzendentes Fern-Ziel‘“. Die be-
deutsamsten Fälle des „Wollens mit wegen Erfahrungs-Unmöglichkeit
transzendentem Fern-Ziele‘“ sind aber jene, da jemand „Verfügungen
von Todeswegen‘‘ trifft, überhaupt als Wollender eine „Fern-Zielwirkung“
im Auge hat, die nach seiner Meinung erst nach seinem Tode eintreten
Wird. Pflanzt z. B. jemand in hohem Alter eine Eiche, damit sich
die Enkelkinder „an ihrem Schatten erfreuen“, so ist jener Zustand der
Eiche, in welchem sie „Schatten spendet“, für ihn ein „wegen Erfahrungs-
ünmöglichkeit transzendentes Fern-Ziel‘‘. Ebenso ist für jemanden, der