Full text : Allgemeine Gesellschaftslehre

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AI. Kapitel,

jemandes Leibesveränderung Etwas bewirkt wird, gleichgültig, ob es
sich um eine Leibesveränderung kraft Wollens oder um eine Leibesveränderung
 ohne Wollen handelt. Wenn wir nun die „unabsichtlichen
Leistungen“ betrachten, so finden wir drei Arten solcher Leistungen,
nämlich a) die „unabsichtlichen Nebenleistungen“, b) die „unabsichtlichen
 Fernleistungen“ und c) die „Fehlleistungen“.
Als „Nebenleistung“ überhaupt bezeichnen wir jede Wirkung, welche
sich‘ dadurch ergibt, daß ein AEinzelwesen- Zustand, : den jemand
als „Mittel“ gewollt und gewirkt hat, auch die wirkende Bedingung
für eine „abzweigende“ Verkettung von Wirkenseinheiten abgibt. Eine
‚Nebenleistung“ kann auch eine „absichtliche Nebenleistung“ sein, nämlich
 dann, wenn der Wollende solche Leistung „nebenbei“ gewollt hat,
also, wie man sagt, „zwei Fliegen auf einen Schlag treffen“ wollte,
wobei er aber wegen dieser „Nebenleistung“ allein seinem Wissen nach
ıicht tätig geworden wäre. Meist aber sind die „Nebenleistungen“
„unabsichtliche Nebenleistungen“, d.h. Nebenwirkungen des Wollens,
welche in jenem Wollen nicht „beabsichtigt“, d. h. nicht als Bedingungen
der Entwirklichung eigener Unlust und der Verwirklichung eigener
Lust gedacht waren. „Unabsichtliche Nebenleistungen“ können aber
entweder „wissentliche unabsichtliche (quasi-absichtliche)
Nebenleistungen“ oder „unwissentliche Nebenleistungen“
sein, je nachdem, ob der Wollende gewußt hat, daß sein Wollen auch
die wirkende Bedingung für solche, wenngleich nicht „im Lichte der
Lust stehende“ Nebenwirkungen abgeben wird, oder aber dies nicht
gewußt hat. Als „unabsichtliche Fernleistungen“ bezeichnen wir alle
Wirkungen, für welche der gewollte und gewirkte Ziel-Zustand eine
wirkende Bedingung abgibt, ohne daß diese Wirkungen im Wollen als
„Zern-Zielwirkungen“ gewußt waren. Auch die „unabsichtlichen Fernleistungen“
 können entweder „wissentliche unabsichtliche Fernleistungen“
 oder „unwissentliche unabsichtliche Fernleistungen“
 sein. Als „Fehlleistungen“ bezeichnen wir schließlich
alle Wirkungen, für welche ein „unrichtiges“ Wollen die wirkende Bedingung
 abgegeben hat.
Fragen wir nun aber nach jenem Wissen, dessen Gewußtes
‚eigenes gegenwärtiges Wirken kraft Wollens“ ist, dessen „Sinn“ also
„eigenes gegenwärtiges Tun“ ist, so ergibt sich, wie bereits bemerkt
wurde, daß es nicht das „Wollen“ ist, in welchem „eigenes gegenwärtiges
 Wirken kraft Wollens“ gewußt ist, vielmehr ein besonderer
Seelenaugenblick, welchen wir im Gegensatze zum „Wollen“ ein
„Streben“ nennen. Während die Worte „tun“ und „tätig“ wirken,
immerhin im gewöhnlichen Gebrauche auch Wirkensworte sind, so daß
jedes besondere „Tun“ („tätiges Wirken“) durch ein „Etwas“ bezeichnet
wird, mit welchem eine Wirkung solchen „Tuns“ („tätigen Wirkens‘)
            
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