419 VII. Die Entstehung des modernen Kapitalismus.
welche kaufmännischem Erwerb nachgegangen sind, ohne daß
es kapitalistischer Erwerb gewesen ist. Brentano schildert, um
seinen Satz zu verteidigen, daß der Handel an sich kapitalistisch
sei, den Unterschied zwischen Kaufmann und Handwerker im
Mittelalter zu schroff, läßt jenen sich ganz frei bewegen. In
Wahrheit gilt es für den mittelalterlichen Kaufmann ebenso
wie für den mittelalterlichen Handwerter, daß ihm durch Ver-
kehrsverhältnisse, Mangel an Kapital und die Wirtschaftsver-
fassung der Zeit Schranken gezogen waren. Nur etwas, ver-
hältnismäßig freier bewegte sich der Kaufmann. Brentano
übersieht, daß die mittelalterlichen Kaufleute zum größern Teil
innerhalb der Zunftverfassung stehen. Er fragt nicht, welche
Arten von Kaufleuten es denn im Mittelalter gab"). Auf der
andern Seite war der mittelalterliche Handwerker dadurch, daß
ihm der Verkauf der von ihm selbst angefertigten Waren garan
tiert war, start am Handel beteiligt. Die Händler des Mittel-
alters sind ja eben deshalb und wegen der andern Einschrän-
kungen des Zwischenhandels zum beträchtlichen Teil gerade
die Handwerker. In der Hand der Metzger liegt der Viehhandel,
in der der Bäcker und Müller der Getreide- und Mehlhandel,
soweit er überhaupt zugelassen wird. Wenn der Metger > wie
es die städtischen Geseße zuließen krankes Vieh nach auswärts
verkaufte, so leitete ihn dabei ebenso Gewinnstreben wie irgend
einen technisch sogenannten Kaufmann. Aber auch auf dem
besondern Gebiet des Handwerks sucht der Handwerker ~ und
das ist noch wichtiger + durch jeden Warenverkaus Gewinn
zu erlangen.
Wir können nach dem Gesagten ferner nicht denen beistim-
men, welche es als Kennzeichen des mittelalterlichen Menschen,
des Handwerkers, auch des Kaufmanns ansehen, daß er nur
auf Nahrung gegangen sei, nur das als standesgemäß geltende
Einkommen ersstrebt, nichts „unternommen“ habe ?). Das
1) Vgl. oben S. 323.
2) Gegen diese von Sombart und vorher im wesentlichen auch
von Bücher (insbesondere im Zusammenhang mit seiner Lohnwerk-
theorie) vorgetragene Ansicht s. oben S. 210; Keutgen, V.j.schr. f.