.V. Kapitel.
Wahrnehmung bewirken werde. In dem ersten Falle weiß der Be-
hauptende, daß er durch sein Leisten, in welchem besonderem Körper
besonderes Körperliches als „Behauptung“ zugehörig wird, eine mit-
wirkende Bedingung der Wahrnehmung jenes Körperlichen durch
den Behauptungs-Adressaten verwirklicht, deren andere mitwirkende
Bedingung, nämlich besondere Ortsbestimmtheit jenes Körpers, bereits
derart vorhanden ist, daß die Wahrnehmung sich ohne weiteres Leisten
des Behauptenden ergeben wird. Solche Fälle liegen z. B. vor, wenn
jemand mit einem Anderen spricht oder sich mit ihm durch Gebärden
verständigt. In dem anderen Falle aber weiß der Behauptende, daß
er durch sein Leisten, in welchem besonderem Körper besonderes
Körperliches als „Behauptung“ zugehörig wird, ein Allgemeines ver-
wirklicht, das als mitwirkende Bedingung für die Wahrnehmung
jenes Körperlichen in Betracht kommt, während jenes Allgemeine,
das als andere mitwirkende Bedingung in Betracht kommt, nämlich
besondere Ortsbestimmtheit jenes Körpers, noch nicht vorhanden ist,
so daß also der Behauptende durch ein weiteres Leisten jenes Al-
gemeine verwirklichen muß, damit der Behauptungs-Adressat die Be-
hauptung wahrnehme, Ein solcher Fall liegt z. B. vor, wenn A dem
B in Behauptungs-Absicht einen Brief schreibt, mit dem Wissen, daß
er diesen Brief erst an den B senden müsse, damit die entsprechende
Behauptungs-Wahrnehmung des B eintritt. Jedes Streben, in welchem
jemand darauf zielt, daß der Behauptungs-Adressat eine vom Strebenden
>ereits „aufgestellte“ Behauptung wahrnehme, nennen wir nun ein
‚auf Wahrnehmungs-Empfang eigener Behauptung zielendes Streben“,
Spricht also z. B. A. zu B, so zielt A mit einem und demselben
Leisten auf „eigene Behauptung“ und auf den Wahrnehmungs-Emp-
fang‘ jener Behauptung durch den B, wobei ihm die „Behauptung“ als
Mittel zu jenem Empfange vorschwebt. Schreibt aber A dem B einen
Brief, so zielt A. mit diesem seinen Leisten auf „eigene Behauptung“,
wobei ihm aber diese Behauptung als Vor-Mittel für das künftige
eigene Ziel „Wahrnehmungs-Empfang der Behauptung durch den Be-
hauptungs-Adressaten“ vorschwebt. In vielen Fällen liegt aber nicht
bloß ein „auf Wahrnehmungs-Empfang eigener Behauptung zielendes
Streben“, sondern eine „geschlossen zusammenhängende Reihe
von auf Wahrnehmungs-Empfang eigener Behauptung
zielenden Strebens-Augenblicken“ vor, da z. B. jener, der
einen eigenen Brief „aufzugeben“ beabsichtigt, erst „die Wohnung ver-
lassen“, dann „zum Postkasten gehen“ und schließlich den Brief „ein-
werfen“ muß. TJenes Streben, in welchem auf Abschluß solchen
eigenen Verfahrens gezielt wird, nennen wir das „abschließend auf
Wahrnehmungs-Empfang eigener Behauptung zielende
Streben“, in welchem sich auch stets das Wissen des Strebenden