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I. Kapitel.
Jede identisch begründete Wirkenszusammengehörigkeit, welche
sich in besonderen je einzelnen Wirkenseinheiten, also in be-
sonderen unmittelbaren Wirkenszusammenhängen findet, nennen wir
sine „identisch begründete unmittelbare Wirkenszusammen-
gehörigkeit“, und in jeder derartigen Wirkenszusammengehörigkeit
äinden wir drei identische Allgemeine in besonderer Beziehung. Es
gibt aber auch zahlreiche „identisch begründete Wirkenszusammen-
gehörigkeiten“, welche sich in besonderen Verkettungen von
Wirkenseinheiten, also in mittelbaren Wirkenszusammenhängen
finden. Eine derartig begründete Wirkenszusammengehörigkeit nennen
wir eine „identisch begründete Wirk enszusammengehörigkeits-
kette“ oder eine „identisch begründete mittelbare Wirkenzusam-
mengehörigkeit“. In einer identisch begründeten Wirkenszusammen-
gehörigkeitskette, welche sich z. B. in Verkettungen von je zwei Wir-
kenseinheiten findet, gehören vier identische Allgemeine zusammen, in
einer identisch begründeten Wirkenszusammengehörigkeitskette, welche
sich z. B. in Verkettungen von je drei Wirkenseinheiten findet, gehören
“ünf identische Allgemeine zusammen usw., nämlich im ersten Falle
eine identische wirkende Bedingung, zwei identische grundlegende Be-
dingungen und ein identischer Wirkungsgewinn, im zweiten Falle eine
identische wirkende Bedingung, drei identische grundlegende Be-
dingungen und ein identischer Wirkungsgewinn usw. Wissen wir
z. B. um eine identische begründete Wirkenszusammengehörigkeit,
welche einem besonderem Wirkenszusammenhange zugehört, in welchem
ein dem Körper A zugehöriges besonderes Allgemeines die mittel-
bare wirkende Bedingung für eine durch den Körper B vermittelte
Wirkung am Körper C abgibt, so wissen wir um eine „identisch be-
gründete mittelbare Wirkenszusammengehörigkeit“, in welcher wir das
dentische Allgemeine der wirkenden Bedingung am Körper A, das
identische Allgemeine der grundlegenden Bedingung der mittelbaren
Wirkung am Körper B und das identische Allgemeine des Wirkungs-
gewinnes am Körper C finden. Von der wirkenden Bedingung am
Körper B muß nicht besonders gesprochen werden, da sie bereits mit
der wirkenden Bedingung am A und der grundlegenden Bedingung
am B als Wirkungsgewinn zusammengehört.
Gehört ein identisches Allgemeines, das sich in einer besonderen
‚identisch begründeten Wirkenszusammengehörigkeit“ als „identische
wirkende Bedingung“ oder als „identische grundlegende Bedingung“
Äindet, mit einem besondernden Allgemeinen besonderem Einzelwesen in
der Welt zu, so sagen wir, daß jenes Allgemeine als wirkende Be-
dingung oder grundlegende Bedingung für besondere Wirkung „in Be-
:racht kommt“, nämlich für solche Wirkung, deren identisches All-
zemeines sich in jener „identisch begründete Wirkenszusammenge-