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Pirenne geht soweit zu behaupten, daß die Städte in der
Karolingerzeit nicht mehr Zentren des Handels, sondern nur der
kirchlichen Verwaltung gewesen seien und keine Kaufleute dort
mehr erwähnt würden"). Gerade das (einzige!) Beispiel, welches
er anführt, Orleans, ist keineswegs so schlagkräftig, als er zu meinen
scheint. Man würde, sagt er, zur Karolingerzeit keine Stadt mehr
finden, wo wie in Orleans zur Zeit Gregors von Tours, so reiche
Bewohner existierten, daß sie den König bei sich bewirten konnten.
Gerade Orleans war auch nach dem Tode Karls d. Gr. noch eine
sehr volkreiche Stadt, die Kaiser Ludwig d. Fr. festlich empfing
und dabei jedenfalls auch reich bewirtet hat. Der Bischof dieser
Stadt sagt es uns selbst in einem längeren Gedicht, das er verfaßt
hat (Theodulf)’”). Dazu aber halte man die zahlreichen Münzprägungen
des 9. Jahrhundertes, die eben dort geschlagen wurden
und den Namen der Stadt an sich tragen’). Für Poitiers ist ein
gleiches bereits nachgewiesen worden. Es wird von einem gleichzeitigen
Schriftsteller ausdrücklich doch als populosa civitas bezeichnet?%).
Ferner aber beweist das Verschwinden der in der Merowingerzeit
noch vorhandenen Spuren munizipaler Einrichtungen in den
Städten”) während des 8. Jahrhunderts nicht den Rückgang der
Städte selbst, sondern nur, daß die Franken neue Einrichtungen,
die ihrer Staatsordnung entsprachen, damals durchgesetzt haben,
wodurch jene verdrängt worden sind’),
Auch die Behauptung, es gäbe keine Stadt, in der jetzt noch
die Anwesenheit von Kaufleuten, fremder oder einheimischer, erwähnt
würde, läßt sich nicht aufrechterhalten. Denn schon
G. Caro”) und dann M. Stimming") haben für Mainz nachge-7)
Un contraste &conom. a.a.O. 5. 232.
”) MG. Poet, lat. aevi Carol. 1, 529 (1881).
7) M. Prou, Les Monnaies Carolingiennes (1896), S. 73—75 (814—936),
No. so7—530. Die Num, so7 u. 508 weisen auf dem Revers ein Stadttor mit
der Legende „Aurelianis“ aus.
%) Vgl. Thompson a.a.O. 5.864 n. 2.
7%) Pirenne a.a.O. S.232 n. 2.
7) Vgl. jetzt v. Schwerin, Deutsche Rechtsgeschicht. v. H. Brunner 22,
263 ff. (1928). . .
7) Ländlicher Grundbesitz von Stadtbürgern im MA. Jbb. f. Nation.
Okonomie 3. F. 31, 736. .
7) Die Stadt Mainz in karoling. Zeit. Westd. Zsch. 31, 156 (1912).