Full text: Naturalwirtschaft und Geldwirtschaft in der Weltgeschichte

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possim*”°). Man sieht deutlich: Hier ist das Geld nicht mehr bloß 
Wertmesser, sondern zugleich doch auch schon reelles Zahlungs- 
mittel. Im Jahre 859 begegnet als Zinsverpflichtung: z3maldros sive 
6 denarios, vel precium 6 denariorum in ferramentis, qualecumque 
ex his tribus facilius inveniri possimus?®*). Es sollte also dem Ver- 
pflichteten die für ihn leichteste Zahlungsmöglichkeit gewährt 
werden. 
Besonderes Interesse verdienen jene Zahlungsklauseln, die auch 
den Fall schlechter Ernteergebnisse vorsehen. So 775: 30 siglas de 
cervesa, maldra pane, tremesse valente frisginga; et si annona non 
venit, quatuor tremesses solvam*”’), Dazu stelle ich noch eine Ur- 
kunde vom Jahre 827: 15 siglas de cervisa, panes XX, pullos VI 
aut, si fructuum copia deesset, duas tremissas persolveret!*®). Wenn 
also die Frucht, in welcher der ausbedungene Zins zu entrichten 
war, in einem Jahre nicht gedieh, hatte der Prekarist die Möglich- 
keit, entweder in einem anderen Naturale*!®®), oder aber in Geld zu 
leisten. Diese ökonomischen Erscheinungen sind nicht auf St. Gallen 
beschränkt, sie lassen sich ebenso in den andern Klöstern und Bis- 
tümern nachweisen. Beispiele dafür bieten Weißenburg im Elsaß, 
Lorsch und auch Freising!*). Augenscheinlich kamen die kirchlichen 
Grundherrschaften den Prekaristen auf diese Weise entgegen, um 
weitere Kreise und auch ökonomisch weniger leistungsfähige Wirte 
zu Traditionen an die Kirche zu veranlassen. 
Von besonderer Wichtigkeit scheint mir die grundlegende 
ökonomische Vorbedingung dazu, daß auch hier ebenso wie bei der 
Veranlagung der Steuern ganz allgemein ein solcher Geldvorrat 
vorausgesetzt wird, um jedenfalls, auch bei schlechtem Ernteertrag, 
doch die Leistung in Geld aufzubringen. 
Die Karolingerzeit war somit nicht geldarm, sondern verfügte 
über bedeutende Vorräte an Edelmetallen, u. zw. nicht nur an 
Silber, sondern auch an Gold. Das wird schon aus den bekannten 
äußeren Vorgängen der politischen Geschichte verständlich. Ich er- 
15) Ebda. Nr. 356. 
156) Ebda. Nr. 468. 
167) Ebda. Nr. 73. 
18) Ebda. Nr. 309. 
') Vgl. ebda. Nr. 328. 
180) Die Belege sind zusammengestellt in meiner »Wirtschaftsentwicklung 
der Karolingerzeit“ 2°, 265.
	        
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