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possim*”°). Man sieht deutlich: Hier ist das Geld nicht mehr bloß
Wertmesser, sondern zugleich doch auch schon reelles Zahlungs-
mittel. Im Jahre 859 begegnet als Zinsverpflichtung: z3maldros sive
6 denarios, vel precium 6 denariorum in ferramentis, qualecumque
ex his tribus facilius inveniri possimus?®*). Es sollte also dem Ver-
pflichteten die für ihn leichteste Zahlungsmöglichkeit gewährt
werden.
Besonderes Interesse verdienen jene Zahlungsklauseln, die auch
den Fall schlechter Ernteergebnisse vorsehen. So 775: 30 siglas de
cervesa, maldra pane, tremesse valente frisginga; et si annona non
venit, quatuor tremesses solvam*”’), Dazu stelle ich noch eine Ur-
kunde vom Jahre 827: 15 siglas de cervisa, panes XX, pullos VI
aut, si fructuum copia deesset, duas tremissas persolveret!*®). Wenn
also die Frucht, in welcher der ausbedungene Zins zu entrichten
war, in einem Jahre nicht gedieh, hatte der Prekarist die Möglich-
keit, entweder in einem anderen Naturale*!®®), oder aber in Geld zu
leisten. Diese ökonomischen Erscheinungen sind nicht auf St. Gallen
beschränkt, sie lassen sich ebenso in den andern Klöstern und Bis-
tümern nachweisen. Beispiele dafür bieten Weißenburg im Elsaß,
Lorsch und auch Freising!*). Augenscheinlich kamen die kirchlichen
Grundherrschaften den Prekaristen auf diese Weise entgegen, um
weitere Kreise und auch ökonomisch weniger leistungsfähige Wirte
zu Traditionen an die Kirche zu veranlassen.
Von besonderer Wichtigkeit scheint mir die grundlegende
ökonomische Vorbedingung dazu, daß auch hier ebenso wie bei der
Veranlagung der Steuern ganz allgemein ein solcher Geldvorrat
vorausgesetzt wird, um jedenfalls, auch bei schlechtem Ernteertrag,
doch die Leistung in Geld aufzubringen.
Die Karolingerzeit war somit nicht geldarm, sondern verfügte
über bedeutende Vorräte an Edelmetallen, u. zw. nicht nur an
Silber, sondern auch an Gold. Das wird schon aus den bekannten
äußeren Vorgängen der politischen Geschichte verständlich. Ich er-
15) Ebda. Nr. 356.
156) Ebda. Nr. 468.
167) Ebda. Nr. 73.
18) Ebda. Nr. 309.
') Vgl. ebda. Nr. 328.
180) Die Belege sind zusammengestellt in meiner »Wirtschaftsentwicklung
der Karolingerzeit“ 2°, 265.